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Geröntgt und nicht gewusst, dass Sie schwanger sind

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Eine einzelne übliche Röntgen- oder CT-Untersuchung bringt dem ungeborenen Kind im Allgemeinen deutlich weniger als 50 Millisievert. Fehlbildungen erwarten Fachleute erst ab mindestens 50 bis 100 Millisievert, der Maßeinheit für Strahlenbelastung. Rufen Sie die Praxis, die Sie geröntgt hat, und Ihre Frauenärztin an. Mit Ihren Angaben lässt sich abschätzen, wie viel Strahlung Ihr Kind abbekommen hat.

Strahlung fürs Kind bei einer Untersuchung
unter 50 Millisievert
Bundesamt für Strahlenschutz, Strahlenanwendungen und Schwangerschaft, Stand 12. Oktober 2021
Schwelle für Fehlbildungen
mindestens 50 bis 100 Millisievert
Bundesamt für Strahlenschutz, Strahlenanwendungen und Schwangerschaft, Stand 12. Oktober 2021
Schwelle für Fehlentwicklung des Gehirns
etwa 300 Millisievert
Bundesamt für Strahlenschutz, Strahlenanwendungen und Schwangerschaft, Stand 12. Oktober 2021
Eine junge Frau spricht in einem ruhigen Sprechzimmer mit einer Ärztin
Eine junge Frau lässt sich von einer Ärztin erklären, was eine frühere Aufnahme bedeutet. Bild: KI generiert.

Eine einzelne Röntgenaufnahme bleibt meist unter 50 Millisievert

Bei einer einzelnen üblichen Röntgen- oder CT-Untersuchung liegt die Strahlung für das ungeborene Kind im Allgemeinen deutlich unter 50 Millisievert. Dasselbe gilt für eine übliche Untersuchung mit schwach radioaktiven Mitteln in der Nuklearmedizin. Millisievert ist die Maßeinheit für die Strahlenbelastung des Körpers. Die 50 Millisievert sind der unterste Schätzwert für die Schwelle, ab der Fehlbildungen beim Kind möglich sind.

Wie viel Strahlung Ihr Kind tatsächlich abbekommen hat, hängt von Ihrer Untersuchung ab. Dazu gehören die untersuchte Körperstelle, das Verfahren und die Einstellungen des Geräts. Eine allgemeine Zahl ersetzt diese Abschätzung nicht.

Zum Vergleich bekommt ein Mensch in Deutschland aus der Natur im Schnitt 2,1 Millisievert im Jahr. Die unterste Schwelle von 50 Millisievert ist mehr als 20-mal so hoch.

Ab welcher Strahlenmenge sind Schäden beim Kind möglich?

Die Schwellen reichen von mindestens 50 bis 100 Millisievert in den ersten zehn Schwangerschaftswochen bis etwa 300 Millisievert ab der zehnten Woche. Gezählt wird ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.

Schwellen für Schäden am ungeborenen Kind je nach Phase der Schwangerschaft, nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz.
Phase der SchwangerschaftMöglicher SchadenSchwelle
Frühe PhaseDie befruchtete Eizelle nistet sich nicht ein oder stirbt abmindestens 50 bis 100 Millisievert
Woche 4 bis 10Fehlbildungen, weil in dieser Zeit die Organe angelegt werden, etwa Herz und Nervensystemmindestens 50 bis 100 Millisievert
Ab Woche 10Fehlentwicklung des Gehirnsetwa 300 Millisievert

Unterhalb dieser Schwellen sterben zu wenige Zellen ab, um ein Organ zu schädigen. Fachleute erwarten dort keine Fehlbildungen.

Beim Krebsrisiko des Kindes ist es anders. Dafür nimmt man keine Schwelle an, die Wahrscheinlichkeit steigt mit der Menge der Strahlung. Das Bundesamt hält es für gesichert, dass Strahlung im Mutterleib das Risiko für Krebs und Leukämie beim Kind erhöht. Wie groß dieses Risiko ist, lässt sich aber nur sehr unsicher schätzen.

Was die Strahlung für Ihr Kind bestimmt

Die Praxis, die Sie untersucht hat, kennt die genauen Einstellungen des Geräts. Ihre Frauenärztin kennt den Stand der Schwangerschaft. Erst beide Angaben zusammen ergeben eine verlässliche Abschätzung, und dafür zählen vier Punkte.

  • Welche Körperstelle untersucht wurde. Je weiter sie von der Gebärmutter entfernt ist, desto weniger Strahlung kommt beim Kind an.
  • Welches Verfahren es war, also Röntgenbild, CT oder eine Untersuchung mit schwach radioaktiven Mitteln. Bei Letzterer zählt auch, welches Mittel Sie bekommen haben.
  • In welcher Woche der Schwangerschaft die Untersuchung stattfand.
  • Ob es eine einzelne Untersuchung war oder mehrere in kurzer Zeit. Mehrere Aufnahmen zählen zusammen.

5 Schritte nach dem Röntgen in unbemerkter Schwangerschaft

Gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor.

  1. Rufen Sie die Praxis an, die Sie geröntgt hat. Sagen Sie, dass Sie bei der Aufnahme schwanger waren und es nicht wussten.
  2. Informieren Sie Ihre Frauenärztin.
  3. Lassen Sie sich Art, Datum und untersuchte Körperstelle der Aufnahme bestätigen, etwa aus dem Befund.
  4. Nennen Sie die Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Aufnahme, soweit Sie sie kennen.
  5. Treffen Sie keine Entscheidung über die Schwangerschaft, bevor Sie mit beiden gesprochen haben.
Womit Sie anfangen

Wissen Sie, welche Körperstelle untersucht wurde?

Ja

Nennen Sie diese Angabe der Praxis und Ihrer Frauenärztin. Beide können dann die Strahlung für Ihr Kind abschätzen.

Nein

Fragen Sie zuerst bei der Praxis nach Art, Datum und Körperstelle der Aufnahme. Die Angaben stehen auch im Befund.

Künftig vor jedem Röntgen die Schwangerschaft nennen

Vor jeder Untersuchung mit Strahlung muss die Ärztin jede Frau im gebärfähigen Alter fragen, ob sie schwanger ist oder sein könnte. Ist eine Schwangerschaft bestätigt oder nicht sicher auszuschließen, prüft sie besonders streng, ob die Aufnahme nötig ist. Wenn möglich, wird die Untersuchung bis nach der Schwangerschaft verschoben oder durch ein Verfahren mit weniger oder ohne Strahlung ersetzt, etwa Ultraschall.

Warten Sie deshalb nicht, bis Sie gefragt werden. Sagen Sie eine mögliche Schwangerschaft von sich aus, auch wenn sie nur vermutet ist. Ein Hinweis, der sich später als unnötig herausstellt, schadet niemandem.

Wie viel Strahlung einzelne Untersuchungen bringen, zeigen die Vergleichswerte für Röntgen und CT. Eine feste Grenze, wie oft man geröntgt werden darf, gibt es nicht, auch nicht in der Schwangerschaft.

Häufige Fragen

Kann eine einzelne Röntgenaufnahme in der Frühschwangerschaft Fehlbildungen verursachen?

In der Regel nicht, denn eine einzelne übliche Röntgenaufnahme bleibt deutlich unter der Strahlenmenge, ab der Fehlbildungen zu erwarten sind. Diese Schwelle liegt bei mindestens 50 bis 100 Millisievert. Wie viel Strahlung Ihr Kind tatsächlich abbekommen hat, klären Sie mit der Praxis und Ihrer Frauenärztin.

Ab welcher Strahlenmenge drohen Fehlbildungen beim ungeborenen Kind?

In der vierten bis zehnten Schwangerschaftswoche sind Fehlbildungen ab mindestens 50 bis 100 Millisievert möglich. Ab der zehnten Woche kann eine Menge von etwa 300 Millisievert die Entwicklung des Gehirns stören. Eine einzelne übliche Untersuchung liegt im Allgemeinen deutlich unter 50 Millisievert.

Welche Angaben braucht die Ärztin, um die Strahlung für mein ungeborenes Kind abzuschätzen?

Die Ärztin braucht die Art der Untersuchung, das Datum und die untersuchte Körperstelle. Dazu kommt die Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Aufnahme. Die Praxis, die Sie geröntgt hat, kennt außerdem die genauen Einstellungen des Geräts.

Macht es beim Röntgen in der Schwangerschaft einen Unterschied, welcher Körperteil untersucht wurde?

Ja, eine Aufnahme von Bauch oder Becken bringt dem Kind mehr Strahlung als eine Aufnahme von Kopf, Brustkorb oder Armen. Je weiter die untersuchte Stelle von der Gebärmutter entfernt ist, desto weniger Strahlung kommt beim Kind an.

Muss ich vor einer Röntgenaufnahme sagen, dass ich schwanger sein könnte?

Ja, sagen Sie eine mögliche Schwangerschaft von sich aus, auch wenn sie nur vermutet ist. Die Ärztin muss jede Frau im gebärfähigen Alter vor einer Untersuchung mit Strahlung danach fragen. Ist eine Schwangerschaft möglich, prüft sie besonders streng, ob die Aufnahme nötig ist.

Gilt das auch nach einer Szintigrafie in unbemerkter Schwangerschaft?

Ja, auch nach einer Szintigrafie, einer Untersuchung mit schwach radioaktiven Mitteln, liegt die Strahlung für das Kind im Allgemeinen deutlich unter 50 Millisievert. Melden Sie die Schwangerschaft dort genauso schnell wie nach einem Röntgenbild. Für die Abschätzung zählt zusätzlich, welches Mittel Sie bekommen haben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Strahlenanwendungen und Schwangerschaft, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
  2. Röntgen, Dosiswerte und Röntgenpass, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
  3. § 83 StrlSchG, rechtfertigende Indikation und Nutzen-Risiko-Abwägung vor jeder Anwendung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Natürliche Strahlung in Deutschland, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
  5. Röntgendiagnostik: Nutzen und Risiken (StrahlenschutzKonkret), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
  6. Strahlenschutz konkret: Informationen für Schwangere, Bundesamt für Strahlenschutz,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.