
Wie lange muss ich auf einen MRT- oder CT-Termin warten?
Mit Überweisung darf die Wartezeit auf einen MRT- oder CT-Termin höchstens 3 Wochen betragen, wenn die Terminservicestelle ihn vermittelt.
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Vermittelt die Terminservicestelle unter 116117 Ihren Termin, darf die Wartezeit auf eine MRT, ein CT oder ein Röntgenbild höchstens 3 Wochen betragen, bei anderen Fachärzten 4 Wochen. Vorher hat sie 7 Tage Zeit, Ihnen den Termin zu nennen. Voraussetzung ist eine Überweisung mit Dringlichkeitscode. Der Rechner zeigt, wie viele Tage Ihnen noch zustehen.
Ja, die Terminservicestelle muss Ihnen innerhalb von 4 Tagen einen Termin nennen. Der Termin selbst darf dann höchstens 3 Wochen später liegen.
Spätestens 28 Tage nach Ihrem Anruf muss der Termin also stattfinden, wenn die Vermittlung die volle Woche dauert. Bis die Terminservicestelle sich meldet, müssen Sie nichts tun.
Die Terminservicestelle erreichen Sie rund um die Uhr unter 116117. Sie vermittelt Termine für gesetzlich Versicherte bei Praxen mit Kassenzulassung. Eine bestimmte Praxis können Sie sich dabei nicht aussuchen.
Die Terminservicestelle muss Ihnen innerhalb von 7 Tagen einen Termin nennen. Für eine MRT, ein CT oder ein Röntgenbild darf dieser Termin höchstens 3 Wochen später liegen, bei anderen Fachärzten höchstens 4 Wochen. Der späteste Termin in der Radiologie liegt damit 28 Tage nach Ihrem Anruf. Die Radiologie hat die kürzere Frist, weil von ihren Bildern oft abhängt, wie die Behandlung weitergeht.
| Worum es geht | Frist |
|---|---|
| Die Terminservicestelle nennt Ihnen einen Termin | innerhalb von 7 Tagen |
| Wartezeit auf den Termin in der Radiologie | höchstens 3 Wochen |
| Wartezeit bei anderen Fachärzten | höchstens 4 Wochen |
| Spätester Termin in der Radiologie nach Ihrem Anruf | nach 28 Tagen |
Findet die Terminservicestelle keine Praxis, die Sie in der Frist untersucht, muss sie Ihnen einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus anbieten. Das gilt nicht bei verschiebbaren Routineuntersuchungen und leichten Erkrankungen. Die Frist gilt außerdem nur für Termine, die die Terminservicestelle vermittelt. Vereinbaren Sie selbst einen Termin mit einer Praxis, gibt es keine gesetzliche Höchstwartezeit.
Für einzelne Praxen und Städte gibt es keine verlässliche, laufend gepflegte Quelle. Das Werkzeug rechnet deshalb nur die Fristen aus dem Gesetz. Einen Termin verschafft es nicht, das tut die Terminservicestelle unter 116117. Ob eine Untersuchung dringend ist, entscheidet die Ärztin, die Sie überweist.
Vermittelt die Terminservicestelle den Termin, darf die Wartezeit in der Radiologie höchstens 3 Wochen betragen. Vorher hat die Terminservicestelle 7 Tage Zeit, Ihnen den Termin zu nennen. Spätestens 28 Tage nach Ihrem Anruf muss der Termin damit stattfinden. Für Termine, die Sie selbst mit einer Praxis ausmachen, gibt es keine gesetzliche Höchstwartezeit.
Ja, die Terminservicestelle vermittelt einen Termin in der Radiologie nur mit einer Überweisung, auf der ein Dringlichkeitscode steht. Den Code vergibt die Ärztin, die Sie überweist, wenn die Untersuchung eilt. Ohne Code vereinbaren Sie den Termin selbst mit einer Praxis.
Die Radiologie hat eine Frist von 3 Wochen statt 4 Wochen, weil von ihren Bildern oft abhängt, wie die Behandlung weitergeht. So haben es die Regierungsparteien 2026 begründet. Die kürzere Frist gilt für MRT, CT und Röntgen, die die Terminservicestelle vermittelt.
Dann muss die Terminservicestelle Ihnen einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus anbieten. Das gilt nicht bei Routineuntersuchungen, die warten können, und bei leichten Erkrankungen. Fragen Sie beim erneuten Anruf ausdrücklich nach diesem Ersatztermin.
Nein, einen Anspruch auf eine bestimmte Praxis haben Sie über die Terminservicestelle nicht. Sie bekommt einen freien Termin bei einer Praxis mit Kassenzulassung, die auch im Nachbarort liegen kann. Wer eine bestimmte Praxis will, ruft dort selbst an und wartet unter Umständen länger.

Mit Überweisung darf die Wartezeit auf einen MRT- oder CT-Termin höchstens 3 Wochen betragen, wenn die Terminservicestelle ihn vermittelt.
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Nein, als Kassenpatient brauchen Sie für eine Untersuchung beim Radiologen eine Überweisung.
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Die Kasse zahlt eine Untersuchung in der Radiologie ganz, wenn Ihre Ärztin einen medizinischen Grund sieht, Sie überweist und die Praxis mit der Kasse abrechnet.
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