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Was zahlt die Kasse in der Radiologie, und was ist IGeL?

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Die Kasse zahlt eine Untersuchung in der Radiologie ganz, wenn Ihre Ärztin einen medizinischen Grund sieht, Sie überweist und die Praxis mit der Kasse abrechnet. Sie zahlen dann nichts dazu. Ohne Beschwerden oder Verdacht ist die Untersuchung meist eine IGeL, die Sie selbst bezahlen. Ein MRT kostet dann 139,89 bis 641,16 Euro je Körperbereich.

Ihre Zuzahlung bei einer Kassenleistung
0 Euro
Bundesmantelvertrag der Ärzte und Krankenkassen, Regel zu Zuzahlungen, Stand 1. April 2026
Wartezeit über die Terminservicestelle
höchstens 3 Wochen
Fünftes Sozialgesetzbuch, Paragraf 75 (gesetze-im-internet.de), Stand 22. September 2026
Alter für Lungenkrebs-Früherkennung per CT
50 bis 75 Jahre
Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 18. Juni 2025, Stand 18. Juni 2025
Versichertenkarte, ein leeres Formular und ein Stift auf dem Empfangstresen einer radiologischen Praxis
Versichertenkarte und Formular liegen am Empfang bereit, bevor geklärt ist, wer die Untersuchung zahlt. Bild: KI generiert.

Wann zahlt die Kasse in der Radiologie?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt MRT, CT, Röntgen, Mammographie und Szintigrafie ganz, wenn drei Dinge zusammenkommen. Ihre Ärztin sieht einen medizinischen Grund, etwa Beschwerden oder einen Verdacht. Sie stellt Ihnen dafür eine Überweisung aus. Und die radiologische Praxis rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.

Ohne Überweisung darf die radiologische Praxis Sie nicht auf Kosten der Kasse untersuchen. Ohne Überweisung zum Radiologen dürfen Kassenpatienten nur in wenigen Fällen, etwa zum Mammographie-Screening. Dort reicht die Einladung.

Die dritte Bedingung ist leicht zu übersehen. Für ein MRT braucht die Praxis eine eigene Genehmigung, damit sie es über die Kasse abrechnen darf. Eine Praxis, die nur Privatpatienten und Selbstzahler untersucht, kann Ihre Untersuchung nicht mit der Kasse abrechnen. Fragen Sie deshalb schon bei der Terminvergabe, ob die Praxis Kassenpatienten nimmt.

Sind alle drei Bedingungen erfüllt, gibt es keine Zuzahlung. Für eine Kassenleistung darf die Praxis kein Geld von Ihnen verlangen, anders als die Apotheke bei Medikamenten. Müssen Sie lange auf einen Termin warten, hilft die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117. Mit Überweisung vermittelt sie Ihnen einen Termin mit höchstens 3 Wochen Wartezeit.

Welche Untersuchungen sind IGeL in der Radiologie?

IGeL heißt individuelle Gesundheitsleistung. Gemeint ist eine Untersuchung, die Ihnen die Praxis anbietet und die Sie selbst bezahlen, weil die Kasse sie nicht übernimmt. Ob eine Untersuchung IGeL ist, hängt meist nicht vom Gerät ab, sondern vom Anlass. Dasselbe MRT ist bei einem Verdacht eine Kassenleistung und als Vorsorge ohne Beschwerden eine IGeL.

Als IGeL kostet ein MRT 139,89 bis 641,16 Euro je Körperbereich, ein CT 110,75 bis 378,87 Euro. Ein Ultraschall der Brust zur Früherkennung kostet meist 26 bis 60 Euro, ein MRT der Brust 230 bis 600 Euro. Auch ohne Beschwerden zahlt die Kasse das Mammographie-Screening und die Lungenkrebs-Früherkennung für starke Raucher.

Wann die Kasse zahlt und was Sie sonst selbst zahlen. Die Preise für MRT und CT reichen vom einfachen bis zum höchsten erlaubten Satz der amtlichen Preisliste. Die Preise für die Brust nennt der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes.
UntersuchungDie Kasse zahlt, wennSonst zahlen Sie selbst
MRTIhre Ärztin einen medizinischen Grund sieht und Sie überweist139,89 bis 641,16 Euro je Körperbereich
CTIhre Ärztin einen medizinischen Grund sieht und Sie überweist110,75 bis 378,87 Euro je Körperbereich
Ganzkörper-MRT zur Vorsorgegar nicht, weil ohne Beschwerden kein medizinischer Grund vorliegtals IGeL, Preis vorher schriftlich geben lassen
Mammographie-ScreeningSie zwischen 50 und 75 Jahre alt sind, alle 2 Jahre mit Einladungnichts, das Programm ist kostenlos
Mammographie bei BeschwerdenIhre Ärztin einen Grund sieht, etwa einen tastbaren Knotenohne Anlass als IGeL
Ultraschall der Brust zur FrüherkennungSie Beschwerden haben oder die Ärztin einen Grund siehtmeist 26 bis 60 Euro
MRT der Brust zur Früherkennungnur in besonderen Fällen, nicht bei Frauen ohne erhöhtes Risikomeist 230 bis 600 Euro
Lungenkrebs-Früherkennung per Niedrigdosis-CTSie 50 bis 75 Jahre alt sind und lange stark geraucht habennicht möglich, ohne Anspruch ist das Vorsorge-CT nicht erlaubt
PET-CTSie eine bestimmte Krebsart haben, vor allem Lungenkrebs oder Lymphdrüsenkrebsals IGeL, wenn Ihre Erkrankung nicht auf der Liste steht

Vor dem Termin klären, wer die Untersuchung zahlt

Zwei kurze Fragen klären vor dem Termin, ob Sie zahlen müssen.

Zahlt die Kasse Ihre Untersuchung?

Hat Ihre Ärztin einen medizinischen Grund für die Untersuchung gesehen?

Ja

Rechnet die Praxis mit Ihrer Krankenkasse ab?

Ja

Die Kasse zahlt. Bringen Sie Überweisung und Versichertenkarte mit.

Nein

Suchen Sie eine Praxis, die Kassenpatienten untersucht. Sonst zahlen Sie trotz Anspruch selbst.

Nein

Gehören Sie zu einem Programm wie dem Mammographie-Screening?

Ja

Die Kasse zahlt. Sie brauchen die Einladung oder die Überweisung für das Programm.

Nein

Die Untersuchung ist eine IGeL, die Sie selbst zahlen. Lassen Sie sich den Preis vorher schriftlich geben.

Sind Sie unsicher, rufen Sie vor dem Termin Ihre Krankenkasse an. Sie sagt Ihnen, ob sie die Untersuchung übernimmt.

Was kostet eine IGeL beim Radiologen?

Den Preis einer IGeL, also einer Untersuchung auf eigene Kosten, legt die GOÄ fest. Das ist die amtliche Preisliste für ärztliche Leistungen, die nicht die Kasse bezahlt. Sie gibt jeder Untersuchung einen Grundpreis. Die Praxis multipliziert ihn mit einem Faktor, der auf der Rechnung steht. Bei MRT und CT darf der Faktor höchstens 2,5 betragen, und über 1,8 muss die Praxis ihn schriftlich begründen.

So kostet ein MRT von Knie oder Schulter 139,89 bis 349,72 Euro. Für Kopf, Wirbelsäule oder Bauch sind es 244,81 bis 641,16 Euro. Kontrastmittel und Zuschläge kommen dazu. Wie sich die Rechnung für ein MRT als Selbstzahler zusammensetzt, hängt vom Körperbereich und vom Faktor ab.

Einen höheren Preis darf die Praxis bei MRT und CT auch nicht mit Ihnen vereinbaren. Die GOÄ verbietet für diese Untersuchungen jede Abmachung über den Höchstsatz hinaus, selbst mit Ihrer Unterschrift.

Ihre Rechte, bevor Sie eine IGeL bezahlen

Eine Kassenpraxis darf Ihnen eine Untersuchung nur in Rechnung stellen, wenn Sie vorher schriftlich zugestimmt haben. Weiß die Praxis, dass die Kasse nicht sicher zahlt, muss sie Ihnen außerdem vorher die voraussichtlichen Kosten schriftlich nennen.

  1. Lassen Sie sich den Preis vor der Untersuchung schriftlich geben.
  2. Prüfen Sie, ob die Rechnung für jede Leistung Datum, Nummer, Bezeichnung, Betrag und Faktor nennt.
  3. Steht bei MRT oder CT ein Faktor über 1,8, muss eine schriftliche Begründung für Ihre Untersuchung dabeistehen.
  4. Fehlt etwas, bitten Sie die Praxis schriftlich um eine neue Rechnung. Bezahlen müssen Sie erst eine Rechnung, die der GOÄ entspricht, der amtlichen Preisliste für Privatbehandlungen.

Auf der Rechnung muss außerdem stehen, dass Sie die Leistung selbst verlangt haben. Ist Ihnen eine Begründung unklar, muss die Praxis sie Ihnen auf Nachfrage genauer erklären.

Darf die Praxis eine Kassenleistung als IGeL verkaufen?

Nein. Eine Kassenpraxis darf Sie nicht zu einer Privatbehandlung drängen, wenn Ihnen die Kassenleistung zusteht. Das verbieten die Regeln, die Ärzte und Krankenkassen miteinander vereinbart haben. Vier Anzeichen sprechen dafür, dass Ihnen die Untersuchung als Kassenleistung zusteht.

  • Sie haben eine Überweisung, auf der ein Verdacht oder ein Befund steht.
  • Die Praxis nennt keinen medizinischen Grund, warum die Kasse in Ihrem Fall nicht zahlen soll.
  • Die Untersuchung gehört zum Mammographie-Screening oder zur Lungenkrebs-Früherkennung, und Sie erfüllen die Bedingungen.
  • Eine andere Praxis rechnet dieselbe Untersuchung mit derselben Überweisung über die Kasse ab.

Bleibt die Praxis bei ihrer Haltung, gehen Sie zu einer anderen radiologischen Praxis, die Kassenpatienten untersucht. Oft ist das der schnellere Weg zur Untersuchung.

Was gilt für Privatversicherte und Beamte?

Privatversicherte brauchen für den Radiologen keine Überweisung, denn diese Pflicht gilt nur für gesetzlich Versicherte. Die Praxis rechnet nach der GOÄ ab, der amtlichen Preisliste für Privatbehandlungen. Wie viel davon Ihre Versicherung erstattet, regelt Ihr Tarif.

Kostet eine geplante Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, können Sie Ihre private Versicherung vorher schriftlich fragen, ob sie zahlt. Sie muss innerhalb von vier Wochen antworten, in dringenden Fällen innerhalb von zwei Wochen. Antwortet sie nicht rechtzeitig, gilt die Behandlung als notwendig, bis die Versicherung das Gegenteil beweist.

Beamte mit Beihilfe des Bundes müssen ihren Antrag innerhalb von 3 Jahren nach dem Rechnungsdatum stellen. Reichen sie die Rechnung später ein, verfällt der Anspruch.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse ein MRT ohne Beschwerden?

Nein, ein MRT ohne Beschwerden oder Verdacht zahlt die Krankenkasse in der Regel nicht. Es ist dann eine IGeL, die Sie selbst bezahlen. Je nach Körperbereich kostet das MRT 139,89 bis 641,16 Euro.

Muss ich beim Radiologen etwas zuzahlen?

Nein, für eine Kassenleistung beim Radiologen zahlen Sie nichts zu. Haben Sie eine Überweisung und übernimmt die Kasse die Untersuchung, darf die Praxis kein Geld von Ihnen verlangen.

Muss mir die Praxis die Kosten einer IGeL vorher nennen?

Ja, die Praxis muss Ihnen die voraussichtlichen Kosten einer IGeL vor der Untersuchung schriftlich nennen. Das gilt immer, wenn sie weiß, dass die Kasse nicht sicher zahlt. Außerdem bestätigen Sie vorher schriftlich, dass Sie auf eigene Kosten untersucht werden wollen.

Wie viel darf ein MRT als IGeL höchstens kosten?

Für das MRT eines Körperbereichs darf die Praxis höchstens 641,16 Euro berechnen, so viel kosten Kopf oder Bauch zum Höchstsatz. Eine Abmachung über einen höheren Preis ist verboten, auch mit Ihrer Unterschrift. Zusätzliche Serien, Zuschläge und Kontrastmittel stehen als eigene Posten auf der Rechnung.

Was kann ich tun, wenn ich für eine Kassenleistung eine Rechnung bekomme?

Zeigen Sie die Rechnung mit Überweisung und Befund Ihrer Krankenkasse und bitten Sie um Prüfung. Hatten Sie eine Überweisung mit medizinischem Grund und haben Sie keine Privatbehandlung schriftlich verlangt, darf die Praxis Ihnen die Untersuchung nicht berechnen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie zahlen.

Zahlt die Kasse die Lungenkrebs-Früherkennung per CT?

Ja, seit April 2026 zahlt die Kasse die Lungenkrebs-Früherkennung per Niedrigdosis-CT. Anspruch haben Menschen zwischen 50 und 75 Jahren, die lange stark geraucht haben. Eine teilnehmende hausärztliche oder internistische Praxis prüft die Bedingungen und überweist Sie.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 13 Bundesmantelvertrag-Ärzte, Anspruchsberechtigung und Arztwahl (Absatz 3: freie Arztwahl, Absatz 4: Überweisungsvorbehalt), Fassung vom 1. April 2026, Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  2. § 5 GOÄ, Bemessung der Gebühren (Punktwert 5,82873 Cent, Abschnitt O bis 2,5-fach), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 2 GOÄ, Abweichende Vereinbarung (Absatz 3: unzulässig für Abschnitt O), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 630c BGB, Mitwirkung der Vertragsparteien und Informationspflichten (Absatz 3: Kosteninformation in Textform), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 75 SGB V, Inhalt und Umfang der Sicherstellung (Absatz 1a: Terminservicestelle), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 192 VVG, Vertragstypische Leistungen des Versicherers (Absatz 8: Auskunftsanspruch ab 2.000 Euro), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 54 BBhV, Antragsfrist (Absatz 1: drei Jahre nach Rechnungsdatum), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. § 13 SGB V, Kostenerstattung (Absatz 3), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern wird ab April 2026 Kassenleistung, Beschluss vom 18. Juni 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  10. IGeL-Monitor, Methodik und Bewertungen individueller Gesundheitsleistungen, IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund,
  11. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nummer 14: Positronenemissionstomographie als Kassenleistung, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  12. IGeL-Monitor: Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung, Kosten in der Regel 26 bis 60 Euro, Medizinischer Dienst Bund,
  13. IGeL-Monitor: MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung, Kosten in der Regel 230 bis 600 Euro, Medizinischer Dienst Bund,
  14. § 84 Strahlenschutzgesetz: Früherkennung mit Röntgenstrahlung nur, wenn eine Rechtsverordnung sie zulässt, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.