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Wer hat Anspruch auf Lungenkrebs-Früherkennung per CT?

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Anspruch haben gesetzlich Versicherte zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre geraucht haben. Insgesamt muss das so viel sein wie 15 Jahre lang täglich eine Schachtel mit 20 Zigaretten. Wer aufgehört hat, muss weniger als 10 Jahre rauchfrei sein. Die Kasse zahlt dann alle 12 Monate ein Niedrigdosis-CT der Lunge.

Alter für die Früherkennung
50 bis 75 Jahre
Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 13. März 2026, Stand 13. März 2026
Mindestdauer des Rauchens
25 Jahre
Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 13. März 2026, Stand 13. März 2026
Abstand zwischen zwei Untersuchungen
12 Monate
Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 13. März 2026, Stand 13. März 2026
Ein älterer Mann liegt auf der Liege eines CT-Geräts, eine Fachkraft bereitet die Aufnahme vor
Ein älterer Mann liegt im CT, während die Fachkraft die Aufnahme der Lunge vorbereitet. Bild: KI generiert.

4 Bedingungen für die Lungenkrebs-Früherkennung per CT

Seit April 2026 zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Früherkennung von Lungenkrebs. Sie richtet sich an Menschen, die lange und viel geraucht haben, weil ihr Risiko für Lungenkrebs hoch ist. Untersucht wird mit einem Niedrigdosis-CT, einem CT mit weniger Strahlung als üblich.

Anspruch haben Sie, wenn alle vier Bedingungen zutreffen. Sie sind zwischen 50 und 75 Jahre alt und haben mindestens 25 Jahre geraucht. Haben Sie aufgehört, liegt das weniger als 10 Jahre zurück. Und Ihre Rauchmenge ergibt zusammengerechnet mindestens 15.

Die vier Bedingungen für die Lungenkrebs-Früherkennung. Alle vier müssen zutreffen.
BedingungAnspruchKein Anspruch
Alter50 bis 75 Jahreunter 50 oder über 75 Jahre
Dauer des Rauchensmindestens 25 Jahreweniger als 25 Jahre
RauchstoppSie rauchen noch oder haben vor weniger als 10 Jahren aufgehörtRauchstopp vor 10 oder mehr Jahren
Rauchmengemindestens 15, gerechnet als Schachteln pro Tag mal Raucherjahreweniger als 15

Wie läuft die Lungenkrebs-Früherkennung ab?

Die Früherkennung beginnt nicht in der Radiologie, sondern in einer Hausarztpraxis oder internistischen Praxis, die am Programm teilnimmt.

Lungenkrebs-Früherkennung in 4 Schritten
  1. Gespräch in der Hausarztpraxis

    Die Praxis prüft die vier Bedingungen und erklärt Ihnen Nutzen und Risiken, mit einem schriftlichen Merkblatt. Rauchen Sie noch, spricht sie auch über Hilfen zum Aufhören.

  2. Überweisung

    Treffen alle Bedingungen zu und möchten Sie teilnehmen, überweist die Praxis Sie in eine radiologische Praxis mit Genehmigung für das Programm.

  3. Gespräch und CT in der Radiologie

    Vor dem CT erklärt Ihnen die Radiologin die Untersuchung, den weiteren Ablauf und das Risiko durch die Strahlung.

  4. Ergebnis

    Das Ergebnis soll innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen sein. Ist alles unauffällig, können Sie nach 12 Monaten wieder teilnehmen, wieder über die Hausarztpraxis.

Ohne diese Überweisung geht es nicht, denn ohne Überweisung zum Radiologen dürfen Kassenpatienten nur in wenigen Fällen.

Findet die Radiologin etwas Auffälliges, schaut sich eine zweite Radiologin die Bilder unabhängig an. Sie ist an einer Einrichtung tätig, die auf Lungenkrebs spezialisiert ist, meist an einem Krankenhaus. Danach einigen sich beide auf ein gemeinsames Ergebnis.

Ist der Fund wahrscheinlich harmlos, empfehlen sie ein Kontroll-CT schon vor Ablauf der 12 Monate. Besteht ein Verdacht auf Lungenkrebs, bespricht die Radiologin die nächsten Schritte rasch mit Ihnen. Die weiteren Untersuchungen darf sie dann selbst veranlassen.

Nicht jede Praxis bietet das Lungenkrebs-Screening an

Die Früherkennung dürfen nur Praxen anbieten, die dafür besonders geschult sind. Die Hausarztpraxis, die prüft und überweist, braucht eine eigene Fortbildung. Die Radiologin braucht eine Fortbildung und eine Genehmigung. Sie muss außerdem im Jahr davor mindestens 200 CT des Brustkorbs gemacht haben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Gremium aus Ärzten und Krankenkassen, das festlegt, was die Kasse zahlt. Nach seinen Angaben braucht es etwas Geduld, bis das Angebot überall genutzt werden kann. Fragen Sie in Ihrer Hausarztpraxis, welche Praxen in Ihrer Nähe teilnehmen.

Nutzen und Risiken des Niedrigdosis-CT der Lunge

Ein Niedrigdosis-CT arbeitet mit weniger Strahlung als ein übliches CT. Die Bilder reichen trotzdem aus, um Lungenkrebs früh zu erkennen. Ziel ist, Lungenkrebs zu finden, bevor er Beschwerden macht, weil er im frühen Stadium meist unbemerkt bleibt.

Ein unabhängiges Institut, das Nutzen und Schaden medizinischer Leistungen bewertet, hat die Untersuchung geprüft. Für aktive und ehemalige starke Raucher überwiegt danach der Nutzen den Schaden.

Es gibt aber auch Risiken. Das CT kann etwas Verdächtiges zeigen, das sich später als harmlos herausstellt. Dann folgen unnötige weitere Untersuchungen. Außerdem findet es manchmal Tumore, die Ihnen nie Beschwerden gemacht hätten. Das kann zu Behandlungen führen, die Sie nicht gebraucht hätten.

Kann ich das Lungen-CT ohne Anspruch selbst bezahlen?

Nein. Ein CT zur Vorsorge ohne Beschwerden erlaubt das Strahlenschutzrecht nur für die Gruppe, die eine eigene Verordnung festlegt. Das sind die starken Raucher, die alle vier Bedingungen erfüllen. Für alle anderen ist ein Vorsorge-CT der Lunge nicht erlaubt, auch nicht gegen Bezahlung.

Haben Sie schon Beschwerden, ist das etwas anderes. Dann gehen Sie zu Ihrer Hausärztin, statt auf das Programm zu warten. Sieht sie einen medizinischen Grund, überweist sie Sie zum CT, und die Kasse zahlt es.

Das Lungen-CT gehört damit zu den Untersuchungen, die die Kasse auch ohne Beschwerden zahlt. Privatversicherte und Beamte mit Beihilfe klären mit ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, ob diese die Früherkennung bezahlt. Die vier Bedingungen gelten auch für sie.

Haben Sie Anspruch auf die Früherkennung?

Sind Sie zwischen 50 und 75 Jahre alt?

Ja

Haben Sie mindestens 25 Jahre geraucht?

Ja

Rauchen Sie noch, oder haben Sie vor weniger als 10 Jahren aufgehört?

Ja

Haben Sie insgesamt so viel geraucht wie 15 Jahre lang eine Schachtel am Tag?

Ja

Sie haben Anspruch. Fragen Sie Ihre Hausarztpraxis nach dem Programm.

Nein

Sie haben keinen Anspruch auf das Programm. Bei Beschwerden gehen Sie zu Ihrer Hausärztin.

Nein

Sie haben keinen Anspruch auf das Programm. Bei Beschwerden gehen Sie zu Ihrer Hausärztin.

Nein

Sie haben keinen Anspruch auf das Programm. Bei Beschwerden gehen Sie zu Ihrer Hausärztin.

Nein

Außerhalb dieses Alters gibt es das Programm nicht. Bei Beschwerden gehen Sie zu Ihrer Hausärztin.

Häufige Fragen

Seit wann zahlt die Kasse die Lungenkrebs-Früherkennung per CT?

Seit April 2026 zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Lungenkrebs-Früherkennung per Niedrigdosis-CT. Anspruch haben aktive und ehemalige starke Raucher zwischen 50 und 75 Jahren. Sie können alle 12 Monate teilnehmen.

Wie viel muss ich geraucht haben für die Lungenkrebs-Früherkennung?

Für die Lungenkrebs-Früherkennung müssen Sie mindestens 25 Jahre geraucht haben. Insgesamt muss das so viel sein wie 15 Jahre lang täglich eine Schachtel mit 20 Zigaretten. Wer 30 Jahre lang 10 Zigaretten am Tag geraucht hat, erfüllt beide Bedingungen.

Brauche ich eine Überweisung für das Lungenkrebs-Screening?

Ja, für das Lungenkrebs-Screening überweist Sie eine teilnehmende hausärztliche oder internistische Praxis. Sie prüft vorher die Bedingungen und klärt Sie über Nutzen und Risiken auf. Erst dann gehen Sie zur Radiologie.

Wann bekomme ich das Ergebnis der Lungenkrebs-Früherkennung?

Das Ergebnis der Lungenkrebs-Früherkennung soll innerhalb von 14 Tagen nach dem CT bei Ihnen sein. Ist es unauffällig, können Sie nach 12 Monaten wieder teilnehmen. Bei einem auffälligen Fund prüft eine zweite Radiologin die Bilder.

Kann ich ein Lungen-CT zur Vorsorge selbst bezahlen?

Nein, ein Lungen-CT zur Vorsorge ohne Beschwerden ist außerhalb des Programms für starke Raucher nicht erlaubt, auch nicht gegen Bezahlung. Haben Sie Beschwerden, gehen Sie zu Ihrer Hausärztin. Sie kann Sie mit einer normalen Überweisung zum CT schicken.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern wird ab April 2026 Kassenleistung, Beschluss vom 18. Juni 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher kommt ab April in die Versorgung, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher, Themenseite mit Anspruchskriterien und Qualitätsanforderungen, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. PraxisInfo Spezial: Früherkennung von Lungenkrebs (Ablauf, Aufklärung, Qualitätsanforderungen), Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  5. Früherkennung von Lungenkrebs bei starken Rauchern wird künftig Kassenleistung, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  6. § 13 Bundesmantelvertrag-Ärzte, Absatz 4 Satz 5 (Veranlassung notwendiger Leistungen nach abklärungsbedürftigem Befund), Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  7. § 84 Strahlenschutzgesetz: Früherkennung mit Röntgenstrahlung nur, wenn eine Rechtsverordnung sie zulässt, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.