Radiologen

Ratgeber

Was kostet ein MRT privat als Selbstzahler?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein MRT kostet als Selbstzahler 139,89 bis 641,16 Euro für einen Körperbereich. Ohne besondere Begründung darf die Praxis für Knie oder Schulter höchstens 251,80 Euro berechnen, für Kopf oder Bauch 461,64 Euro. Kontrastmittel und Zuschläge kommen dazu. Mit Überweisung und medizinischem Grund zahlt die gesetzliche Krankenkasse das MRT ganz.

MRT von Knie oder Schulter
139,89 bis 349,72 Euro
GOÄ-Gebührenverzeichnis, 5,82873 Cent je Punkt, Faktor 1 bis 2,5, Stand 20. September 2026
MRT der Wirbelsäule
244,81 bis 612,02 Euro
GOÄ-Gebührenverzeichnis, 5,82873 Cent je Punkt, Faktor 1 bis 2,5, Stand 20. September 2026
MRT von Kopf oder Bauch
256,46 bis 641,16 Euro
GOÄ-Gebührenverzeichnis, 5,82873 Cent je Punkt, Faktor 1 bis 2,5, Stand 20. September 2026
Eine Patientin bekommt am Empfang einer radiologischen Praxis eine Rechnung, im Hintergrund ein MRT-Gerät
Am Empfang bekommt eine Patientin nach der MRT ihre Rechnung, durch die offene Tür sieht man das Gerät. Bild: KI generiert.

Was kostet ein MRT je Körperbereich?

Den Preis eines privat bezahlten MRT legt die GOÄ fest. Das ist die amtliche Preisliste für ärztliche Leistungen, die nicht die Kasse bezahlt. Sie gibt jedem MRT eine Zahl von Punkten, je nach Körperbereich. Jeder Punkt ist 5,82873 Cent wert, daraus ergibt sich der Grundpreis.

Den Grundpreis multipliziert die Praxis mit einem Faktor zwischen 1 und 2,5. Bis zum Faktor 1,8 darf sie ohne Begründung abrechnen. Darüber muss sie schriftlich begründen, warum Ihre Untersuchung besonders schwierig oder aufwendig war.

Am günstigsten ist das MRT eines Gelenks, etwa von Knie oder Schulter, mit 139,89 Euro zum einfachen Satz. Am teuersten sind Kopf, Bauch und Becken mit bis zu 641,16 Euro. Zum Faktor 1,8 kostet die Wirbelsäule 440,65 Euro und der Brustkorb 451,14 Euro.

Preise für ein MRT als Selbstzahler je Körperbereich, gerechnet nach der GOÄ mit 5,82873 Cent je Punkt. Bis zum Faktor 1,8 braucht die Praxis keine Begründung.
KörperbereichEinfacher SatzFaktor 1,8Höchstsatz 2,5
Knie, Schulter oder ein anderes Gelenk139,89 Euro251,80 Euro349,72 Euro
Arm oder Bein mit zwei großen Gelenken233,15 Euro419,67 Euro582,87 Euro
Brust, eine oder beide Seiten233,15 Euro419,67 Euro582,87 Euro
Wirbelsäule244,81 Euro440,65 Euro612,02 Euro
Brustkorb mit Herz, Lunge oder Hauptschlagader250,64 Euro451,14 Euro626,59 Euro
Kopf, auch mit Hals256,46 Euro461,64 Euro641,16 Euro
Bauch oder Becken256,46 Euro461,64 Euro641,16 Euro
Zusätzliche Serie, etwa nach Kontrastmittel58,29 Euro104,92 Euro145,72 Euro
Mehrere Bereiche in einer Sitzung, höchstens349,72 Euro629,50 Euro874,31 Euro

Untersucht die Praxis mehrere Bereiche in einer Sitzung, muss sie das auf der Rechnung begründen. Für alle Aufnahmen zusammen darf sie dann höchstens 6.000 Punkte berechnen. Das sind 874,31 Euro zum Höchstsatz. Zuschläge kommen dazu. Diese Zuschläge darf die Praxis nur zum einfachen Satz berechnen. Ein Wechsel der Lage oder der Spule kostet 58,29 Euro. Die Spule ist die Empfangsantenne, die auf dem Körper liegt. Eine Auswertung am Computer, etwa ein 3D-Bild, kostet 46,63 Euro. Das Kontrastmittel stellt die Praxis zusätzlich in Rechnung.

Wann die Krankenkasse Ihr MRT bezahlt

Als Kassenpatient zahlen Sie für ein MRT nichts, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Ihre Ärztin hat einen medizinischen Grund gesehen und Sie überwiesen. Und die radiologische Praxis rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.

Dafür braucht die Praxis eine eigene Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, der Organisation der Kassenärzte in ihrer Region. Eine Praxis, die MRT nur gegen Rechnung anbietet, hat diese Genehmigung nicht oder nutzt sie nicht. Fragen Sie deshalb schon am Telefon, ob die Praxis Ihr MRT über die Kasse abrechnet.

Zahlt die Kasse Ihr MRT?

Hat Ihre Ärztin Sie wegen Beschwerden oder eines Verdachts überwiesen?

Ja

Rechnet die Praxis mit Ihrer Krankenkasse ab?

Ja

Die Kasse zahlt das MRT ganz. Bringen Sie Überweisung und Versichertenkarte mit.

Nein

Suchen Sie eine Praxis, die Kassenpatienten untersucht. Sonst zahlen Sie, obwohl die Kasse zahlen müsste.

Nein

Wollen Sie das MRT ohne Beschwerden, etwa zur Vorsorge?

Ja

Dann zahlen Sie selbst. Lassen Sie sich den Preis vorher schriftlich geben.

Nein

Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Ärztin. Sieht sie einen Grund, stellt sie eine Überweisung aus.

Für CT, Röntgen und Szintigrafie gilt dieselbe Regel. Was die Kasse in der Radiologie zahlt, hängt vom medizinischen Grund ab und nicht vom Gerät.

Warum ein MRT ohne Beschwerden IGeL ist

Ein MRT ohne Beschwerden oder Verdacht zahlt die Kasse nicht. Es ist dann eine IGeL, kurz für individuelle Gesundheitsleistung. So heißen Leistungen, die eine Praxis anbietet und die Sie selbst bezahlen. Typische Beispiele sind ein MRT zur Krebsvorsorge oder ein Ganzkörper-MRT.

Ob eine IGeL nützt, prüft der IGeL-Monitor, ein Angebot des Medizinischen Dienstes Bund. Das MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung bewertet er mit unklar. Für Frauen ohne erhöhtes Brustkrebs-Risiko fand er keine verlässlichen Studien, die einen Nutzen oder einen Schaden zeigen. Die Untersuchung kostet nach seinen Angaben meist 230 bis 600 Euro.

Ihre Rechte vor der MRT-Rechnung

Bevor Sie ein MRT selbst bezahlen, muss die Praxis Ihnen die voraussichtlichen Kosten schriftlich nennen. Das gilt immer, wenn sie weiß, dass die Kasse nicht sicher zahlt. Dazu kommen vier Regeln für den Preis und die Rechnung.

  • Einen Preis über dem 2,5-fachen Satz darf die Praxis bei einem MRT nicht vereinbaren, auch nicht mit Ihrer Unterschrift.
  • Die Rechnung nennt für jede Leistung Datum, Nummer, Bezeichnung, Betrag und Faktor.
  • Liegt der Faktor über 1,8, steht auf der Rechnung eine schriftliche Begründung für Ihre Untersuchung.
  • Ist Ihnen die Begründung unklar, muss die Praxis sie Ihnen auf Nachfrage genauer erklären.

Die Begründung muss sich auf Ihre einzelne Untersuchung beziehen und für Sie verständlich sein. Ein Satz, der auf jedes MRT passen würde, erfüllt das nicht. Gründe können etwa eine besondere Schwierigkeit oder ein hoher Zeitaufwand bei Ihrer Untersuchung sein.

MRT-Rechnung in 6 Schritten prüfen

Rechnen Sie nach, bevor Sie zahlen. Dafür brauchen Sie nur die Rechnung, die Preise je Körperbereich und einen Taschenrechner.

  1. Prüfen Sie, ob die Rechnung für jede Leistung Datum, Nummer, Bezeichnung, Betrag und Faktor nennt.
  2. Vergleichen Sie jeden Betrag mit dem Preis für Ihren Körperbereich beim genannten Faktor.
  3. Steht ein Faktor über 1,8, suchen Sie die schriftliche Begründung. Über 2,5 darf der Faktor bei einem MRT nicht liegen.
  4. Sind mehrere Körperbereiche berechnet, muss die Rechnung das begründen. Zusammen dürfen die Aufnahmen höchstens 874,31 Euro kosten.
  5. Prüfen Sie die Zuschläge für Spulenwechsel und Computerauswertung. Sie dürfen nur 58,29 Euro und 46,63 Euro kosten.
  6. Fehlt etwas, bitten Sie die Praxis schriftlich um eine Erklärung oder eine neue Rechnung.

Schneller zum MRT, ohne selbst zu zahlen

Soll Ihr MRT-Termin erst in sechs Wochen sein, müssen Sie nicht selbst zahlen. Mit einer Überweisung vermittelt Ihnen die Terminservicestelle einen Termin. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 116117. Die Wartezeit darf dabei höchstens drei Wochen betragen.

Sie brauchen dafür eine Überweisung mit einem Vermittlungscode, den Ihre Ärztin daraufsetzt. Die Wartezeit auf einen MRT-Termin über die 116117 ist gesetzlich begrenzt. Für ein MRT ohne medizinischen Grund gilt diese Frist aber nicht.

Selbst zu zahlen ist damit vor allem in zwei Fällen eine Wahl. Sie möchten ein MRT ohne medizinischen Grund. Oder Sie brauchen den Termin an einem bestimmten Tag, den die Vermittlung nicht bietet.

Häufige Fragen

Was kostet ein MRT als Selbstzahler?

Ein MRT als Selbstzahler kostet 139,89 bis 641,16 Euro je Körperbereich. Ohne besondere Begründung sind es höchstens 251,80 Euro für ein Gelenk und 461,64 Euro für Kopf oder Bauch. Kontrastmittel und Zuschläge kommen dazu.

Was kostet ein MRT vom Knie privat?

Ein MRT vom Knie kostet privat 139,89 bis 349,72 Euro. Ohne besondere Begründung darf die Praxis höchstens 251,80 Euro berechnen. Dieselben Preise gelten für Schulter, Hüfte und andere Gelenke.

Darf eine Praxis für ein MRT mehr als den Höchstsatz verlangen?

Nein, für ein MRT darf keine Praxis mehr als das 2,5-Fache des Grundpreises verlangen. Eine Abmachung über einen höheren Preis ist bei MRT und CT verboten, auch mit Ihrer Unterschrift. Für Kopf oder Bauch liegt die Grenze damit bei 641,16 Euro.

Zahlt die Krankenkasse ein MRT ohne Überweisung?

Nein, ohne Überweisung zahlt die gesetzliche Krankenkasse kein MRT. Mit Überweisung und medizinischem Grund zahlt sie es ganz, und Sie zahlen nichts dazu. Ohne Überweisung rechnet die Praxis privat nach der GOÄ ab, der amtlichen Preisliste für Privatbehandlungen.

Ist ein MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung eine Kassenleistung?

Nein, für Frauen ohne erhöhtes Risiko ist das MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung eine IGeL. Der IGeL-Monitor bewertet es mit unklar, weil verlässliche Studien zu Nutzen und Schaden fehlen. Es kostet meist 230 bis 600 Euro.

Bekomme ich ein MRT schneller, wenn ich selbst zahle?

Mit Überweisung müssen Sie für einen schnellen MRT-Termin nicht selbst zahlen. Die Terminservicestelle unter 116117 vermittelt Ihnen dann einen Termin mit höchstens drei Wochen Wartezeit. Für ein MRT ohne medizinischen Grund gilt diese Frist nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 5 GOÄ, Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses (Punktwert 5,82873 Cent, Abschnitt O bis 2,5-fach), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 2 GOÄ, Abweichende Vereinbarung (Absatz 3: unzulässig für die Abschnitte A, E, M und O), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 12 GOÄ, Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Gebührenordnung für Ärzte, Anlage: Gebührenverzeichnis, Abschnitt O, Nummern 5370 bis 5735, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 630c BGB, Mitwirkung der Vertragsparteien und Informationspflichten (Absatz 3: Kosteninformation in Textform), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 75 SGB V, Inhalt und Umfang der Sicherstellung (Absatz 1a: Terminservicestelle, drei Wochen bei radiologischen Terminen), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie, Stand 1. Januar 2015, Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  8. MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung, Bewertung unklar, Stand 26. Juni 2025, IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, eine geschlossene Praxis oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.