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Wie oft darf man geröntgt werden?

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Für Patienten gibt es keine Höchstzahl an Röntgen- oder CT-Aufnahmen. Vor jeder Aufnahme prüft eine Ärztin, ob der Nutzen für Sie größer ist als das Risiko durch die Strahlung. Eine feste Jahresgrenze von 20 Millisievert gilt nur für Menschen, die beruflich mit Strahlung arbeiten. Millisievert ist die Maßeinheit für die Strahlenbelastung des Körpers.

Röntgenuntersuchungen je Einwohner und Jahr
rund 1,5
Bundesamt für Strahlenschutz, Röntgendiagnostik in Deutschland, Daten für 2023, Stand 2. Dezember 2025
Strahlung aus Röntgen je Einwohner
1,5 Millisievert im Jahr
Bundesamt für Strahlenschutz, Röntgendiagnostik in Deutschland, Daten für 2023, Stand 2. Dezember 2025
Jahresgrenze für Beschäftigte mit Strahlung
20 Millisievert
Bundesamt für Strahlenschutz, Grenzwerte für beruflich exponierte Personen, Stand 13. Oktober 2022
Ein Arzt betrachtet ein Röntgenbild der Wirbelsäule an einem Leuchtkasten
Ein Arzt sieht sich ein Röntgenbild der Wirbelsäule am Leuchtkasten an. Bild: KI generiert.

Warum es keine Höchstzahl fürs Röntgen gibt

Eine Höchstzahl an Röntgenaufnahmen pro Jahr, ähnlich einem Punktekonto, gibt es für Patientinnen und Patienten nicht. Stattdessen prüft eine Ärztin vor jeder einzelnen Aufnahme neu, ob der Nutzen für Sie größer ist als das Risiko durch die Strahlung. Das gilt für jedes Röntgenbild, jede CT und jede Untersuchung mit schwach radioaktiven Mitteln. Die Prüfung findet bei der zehnten Aufnahme genauso statt wie bei der ersten.

Ein Beispiel zeigt, warum das sinnvoll ist. Wer eine chronische Krankheit hat, braucht vielleicht über Jahre regelmäßig eine CT zur Kontrolle. Dann bekommt er deutlich mehr Aufnahmen als der Durchschnitt von rund 1,5 Röntgenuntersuchungen je Einwohner und Jahr. Das verstößt gegen keine Regel, solange jede einzelne Aufnahme nötig ist.

Grenzwerte gibt es nur für andere Gruppen. Sie reichen von 1 Millisievert im Jahr für die Bevölkerung bis 20 Millisievert im Jahr für Beschäftigte, in Einzelfällen 50 Millisievert.

Wer einen Grenzwert für Strahlung hat und wer nicht.
WerGrenze pro JahrGilt das für Sie als Patientin oder Patient?
Menschen, die beruflich mit Strahlung arbeiten20 Millisievert, in Einzelfällen 50 Millisievert in einem JahrNein
Bevölkerung, Strahlung aus Anlagen wie Kernkraftwerken und aus genehmigten Betrieben1 MillisievertNein, Ihre eigenen Untersuchungen zählen nicht dazu
Patientinnen und Patienten bei Untersuchungenkeine feste GrenzeJa, stattdessen gilt die Prüfung vor jeder Aufnahme

Die 20 Millisievert gelten nur für Beschäftigte

Millisievert ist die Maßeinheit für die Strahlenbelastung des Körpers. Wer beruflich mit Strahlung arbeitet, etwa als Radiologin oder als medizinische Fachkraft am Gerät, darf im Jahr höchstens 20 Millisievert bekommen. Die Behörde kann im Einzelfall für ein Jahr 50 Millisievert erlauben. In fünf Jahren hintereinander dürfen es dann zusammen nicht mehr als 100 Millisievert sein.

Gemessen wird das mit einem Dosimeter, einem kleinen Messgerät, das die Beschäftigten bei der Arbeit tragen. Eine Messstelle wertet es in der Regel jeden Monat aus.

Mit Ihrer Untersuchung als Patientin oder Patient hat dieser Grenzwert nichts zu tun. Sie tragen kein Dosimeter. Einen eigenen Überblick über Ihre Aufnahmen verschafft Ihnen ein Röntgenpass.

Was vor jeder Röntgenaufnahme geprüft wird

Bevor die Praxis Sie röntgt, prüft eine Ärztin drei Dinge. Welche Frage soll das Bild klären? Gibt es schon aktuelle Bilder? Und klärt ein Verfahren ohne Strahlung, etwa Ultraschall oder MRT, dieselbe Frage genauso gut?

Diese Entscheidung darf nur eine Ärztin treffen, die dafür eine eigene Ausbildung im Strahlenschutz hat. Die Praxis muss außerdem die Strahlung jeder Aufnahme so niedrig halten, wie es medizinisch vertretbar ist.

Wie viel Strahlung Röntgen, CT und Mammographie jeweils bringen, zeigen die Vergleichswerte für Röntgenstrahlung.

Ein Röntgenpass hilft gegen doppelte Aufnahmen

Seit Ende 2018 müssen Praxen keinen Röntgenpass mehr anbieten. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt ihn trotzdem, weil er unnötige Wiederholungen vermeiden hilft und den Vergleich mit früheren Bildern erleichtert. Lassen Sie jede neue Röntgenuntersuchung eintragen, auch Untersuchungen mit schwach radioaktiven Mitteln.

Den Pass gibt es beim Bundesamt als PDF zum Ausdrucken. Sie können Ihre Aufnahmen auch in der Röntgen-App des Bundesamts auf dem Handy festhalten. Die Daten liegen dort nur auf Ihrem Gerät und gehen leicht verloren, deshalb lohnt sich zusätzlich ein Ausdruck.

In den Röntgenpass gehören vier Angaben.

  • die Praxis oder Klinik, die Sie geröntgt hat
  • die untersuchte Körperstelle
  • die Art der Untersuchung, etwa Röntgenaufnahme, Durchleuchtung, CT oder Eingriff
  • das Datum

Auch Ihre elektronische Patientenakte kann Befunde früherer Untersuchungen enthalten, wenn Sie sie nutzen. Fehlen Ihnen frühere Bilder, können Sie Befund und Bilder anfordern, und zwar bei der Praxis, die die Aufnahmen gemacht hat.

Wann lehnt die Praxis eine Röntgenaufnahme ab?

Überwiegt der Nutzen für Sie das Risiko nicht, darf die Praxis Sie nicht röntgen. Das gilt auch, wenn Sie ausdrücklich darum bitten. Betroffen sind vor allem Wünsche ohne konkreten medizinischen Anlass. Eine solche Ablehnung ist keine Schikane, die Praxis ist dazu verpflichtet.

  1. Nennen Sie Ihre konkrete Frage und frühere Untersuchungen zum selben Thema.
  2. Fragen Sie, ob Ultraschall oder MRT dieselbe Frage klären kann.
  3. Lassen Sie sich bei einer Ablehnung den Grund nennen.
  4. Holen Sie im Zweifel eine zweite ärztliche Einschätzung ein, etwa in einer anderen radiologischen Praxis.
Bekommen Sie die gewünschte Aufnahme?

Ist der Nutzen für Ihre Frage größer als das Risiko durch die Strahlung?

Ja

Die Ärztin gibt die Aufnahme frei, und die Untersuchung findet statt.

Nein

Klärt eine Untersuchung ohne Strahlung dieselbe Frage?

Ja

Dann bekommen Sie statt der Aufnahme zum Beispiel eine MRT oder einen Ultraschall.

Nein

Dann muss die Praxis die Aufnahme ablehnen, auch wenn Sie ausdrücklich darum bitten.

Häufige Fragen

Gibt es eine Höchstzahl an Röntgenaufnahmen pro Jahr?

Nein, für Patienten gibt es keine feste Höchstzahl an Röntgenaufnahmen im Jahr. Vor jeder einzelnen Aufnahme prüft eine Ärztin neu, ob der Nutzen größer ist als das Risiko. Das gilt auch dann, wenn Sie schon mehrmals geröntgt wurden.

Warum gilt der Grenzwert von 20 Millisievert nicht für Patienten?

Der Grenzwert von 20 Millisievert im Jahr schützt Menschen, die beruflich mit Strahlung arbeiten, etwa in der Radiologie. Für Patienten gilt stattdessen die Prüfung vor jeder einzelnen Aufnahme. Dort zählt, ob die Untersuchung Ihnen nützt.

Kann eine Praxis eine gewünschte Röntgenaufnahme ablehnen?

Ja, die Praxis muss eine Röntgenaufnahme sogar ablehnen, wenn der Nutzen für Sie das Risiko nicht überwiegt. Das gilt auch, wenn Sie ausdrücklich darum bitten. Fragen Sie in diesem Fall, ob eine Untersuchung ohne Strahlung Ihre Frage klären kann.

Braucht man zwischen zwei CT-Untersuchungen eine Pause?

Nein, eine vorgeschriebene Pause zwischen zwei CT-Untersuchungen gibt es nicht. Jede einzelne CT wird vorher neu geprüft. Bringen Sie frühere Aufnahmen mit, damit die Praxis sieht, ob eine neue CT wirklich nötig ist.

Hilft ein Röntgenpass, doppelte Aufnahmen zu vermeiden?

Ja, ein Röntgenpass zeigt der nächsten Praxis auf einen Blick, welche Aufnahmen es schon gibt. Seit Ende 2018 müssen Praxen ihn nicht mehr anbieten. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt ihn trotzdem und bietet ihn zum Herunterladen an.

Zählen MRT und Ultraschall bei der Strahlenbelastung mit?

Nein, MRT und Ultraschall arbeiten ohne Röntgenstrahlung und zählen deshalb nicht zur Strahlenbelastung. Die Prüfung vor jeder Aufnahme gilt nur für Röntgen, CT und Untersuchungen mit schwach radioaktiven Mitteln.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 78 StrlSchG, Grenzwerte für beruflich exponierte Personen (20 Millisievert im Kalenderjahr), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 80 StrlSchG, Grenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung (1 Millisievert im Kalenderjahr), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 83 StrlSchG, Rechtfertigende Indikation vor jeder einzelnen Anwendung ionisierender Strahlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Grenzwerte für beruflich exponierte Personen, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
  5. Röntgendiagnostik: Häufigkeit und Strahlenexposition für die deutsche Bevölkerung, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
  6. Röntgen, Dosiswerte und Röntgenpass, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
  7. § 341 SGB V, Elektronische Patientenakte, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.