Ihr Recht auf Befund und Bilder
Sie können verlangen, Ihre vollständige Behandlungsakte einzusehen, und die Praxis muss Ihnen das unverzüglich ermöglichen. Sie dürfen auch Kopien verlangen, auf Papier oder als Datei. Zur Akte gehören der schriftliche Befund, Arztbriefe und die Ergebnisse Ihrer Untersuchungen.
Bei Röntgen, CT und Untersuchungen mit schwach radioaktiven Mitteln kommt ein zweites Recht dazu. Die Praxis muss Ihnen auf Wunsch eine Abschrift der Aufzeichnungen zur Untersuchung überlassen. Darin stehen unter anderem Zeitpunkt und Art der Untersuchung, Angaben zur Strahlung und der Befund. Für die MRT gilt diese Regel nicht, weil sie ohne Röntgenstrahlung arbeitet.
Das europäische Datenschutzrecht gibt Ihnen ein ähnliches Recht auf eine Kopie aller Daten, die eine Praxis über Sie verarbeitet. Einen Grund müssen Sie für Ihre Anfrage nicht nennen.
Was die Kopie von Befund und Bildern kostet
Die erste Kopie Ihrer Behandlungsakte ist seit Februar 2026 kostenlos, mit Befund und Bildern. Vorher durfte die Praxis die Kosten für die Kopie verlangen. Den Anstoß gab der Europäische Gerichtshof, der im Oktober 2023 entschieden hat, dass die erste Kopie der eigenen Gesundheitsdaten nichts kosten darf.
Für jede weitere Kopie darf die Praxis einen angemessenen Betrag verlangen. Einen festen Preis nennt das Gesetz nicht.
Gerichte haben bisher 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten und 0,15 Euro für jede weitere Seite als angemessen angesehen. Die erste Kopie bleibt in jedem Fall kostenlos.
| Art der Kopie | Kosten |
|---|---|
| Erste Kopie, auf Papier oder als Datei | kostenlos |
| Weitere Papierkopie, Seite 1 bis 50 | 0,50 Euro je Seite |
| Weitere Papierkopie, ab Seite 51 | 0,15 Euro je Seite |
| Weitere Kopie als Datei | angemessener Betrag, kein fester Preis im Gesetz |
In welcher Form Sie MRT-Bilder bekommen
MRT-, CT- und Röntgenbilder speichert die Praxis meist im Format DICOM, dem weltweiten Standard für medizinische Bilder. Eine zweite Praxis kann die Datei am eigenen Bildschirm öffnen und alle Schichten genauso ansehen wie die erste. Bitten Sie deshalb um die Datei und nicht nur um den schriftlichen Befund.
Ein Ausdruck zeigt nur wenige ausgewählte Bilder. Für eine gründliche zweite Auswertung reicht das meist nicht. Sie haben vier Möglichkeiten.
- als Datei auf CD oder USB-Stick, die gängigste Form für eine zweite Praxis
- als Download über ein Patientenportal, wenn die Praxis eines anbietet
- direkt an eine andere Praxis geschickt, wenn Sie das ausdrücklich wünschen
- als Ausdruck einzelner Bilder, meist nur als Ergänzung zum Befund
Die Praxis bewahrt Ihre Behandlungsakte zehn Jahre nach Ende der Behandlung auf. Röntgenbilder und Aufzeichnungen von Erwachsenen hebt sie ebenfalls zehn Jahre auf, bei Kindern und Jugendlichen, bis sie 28 Jahre alt sind. In dieser Zeit können Sie jederzeit eine Kopie anfordern.
Der MRT-Befund gehört in die elektronische Patientenakte
Seit Oktober 2025 müssen Praxen die elektronische Patientenakte nutzen und mit Befundberichten füllen. Dazu gehören ausdrücklich Befundberichte aus der Bildgebung wie MRT, CT und Röntgen, wenn Sie nicht widersprochen haben. Die Pflicht betrifft den schriftlichen Bericht, nicht die Bilder selbst.
Die elektronische Patientenakte bekommen gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse. Die Nutzung ist freiwillig, und Sie können jederzeit widersprechen.
Was tun, wenn die Praxis nichts herausgibt?
Eine Praxis darf die Einsicht nur ablehnen, wenn erhebliche Gründe Ihrer Behandlung oder erhebliche Rechte anderer Menschen dagegenstehen. Die Ablehnung muss sie Ihnen gegenüber begründen. Schweigen reicht nicht.
- Schreiben Sie der Praxis und nennen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und das Datum der Untersuchung.
- Sagen Sie, in welcher Form Sie die Unterlagen möchten, als Datei oder auf Papier, und ob eine andere Praxis sie direkt bekommen soll.
- Warten Sie höchstens einen Monat. So lange darf sich die Praxis nach dem europäischen Datenschutzrecht Zeit lassen, in Ausnahmefällen mit Begründung bis zu drei Monate.
- Bleibt eine Antwort aus, können Sie sich bei der Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes beschweren.
- Nutzen Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale, mit dem Sie Röntgenbilder oder Ihre Patientenakte anfordern.
Lassen Sie sich beraten, wenn die Praxis die Herausgabe verweigert oder Geld für die erste Kopie verlangt, etwa bei Ihrer Krankenkasse oder der Unabhängigen Patientenberatung.
Ist es die erste Kopie dieser Unterlagen?
Dann ist die Kopie kostenlos. Das steht seit Februar 2026 ausdrücklich im Gesetz.
Verlangt die Praxis mehr als 0,50 Euro je Seite oder eine Pauschale ohne Begründung?
Bitten Sie um eine Aufstellung der Kosten. Gerichte haben bisher 0,50 Euro je Seite als angemessen angesehen.
Ein angemessener Betrag ist erlaubt. Prüfen Sie, ob Sie die zusätzliche Kopie wirklich brauchen.
Eigene Bilder für Zweitmeinung oder Praxiswechsel
Für eine Zweitmeinung braucht die zweite Praxis Ihre Bilder, denn der Befundtext allein reicht ihr für ein eigenes Urteil nicht. Bringen Sie deshalb Befund und Bilddatei mit, wenn Sie eine Zweitmeinung zu radiologischen Bildern einholen.
Auch bei einem Praxiswechsel lohnen sich frühere Bilder. Liegen aktuelle Aufnahmen vor, kann die neue Praxis darauf zurückgreifen, statt Sie erneut zu röntgen. Bei der MRT spart das zwar keine Strahlung, aber Zeit.
Ein Röntgenpass listet Datum, Art und Körperstelle jeder Untersuchung. Er hilft, doppelte Aufnahmen zu vermeiden, denn eine feste Grenze, wie oft man geröntgt werden darf, gibt es nicht.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund nennen, wenn ich Befund und Bilder anfordere?
Nein, für die Kopie von Befund und Bildern müssen Sie keinen Grund nennen. Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass die kostenlose erste Kopie nicht von einer Begründung abhängt. Sie bekommen die Kopie auch dann, wenn Sie Schadensersatz von der Praxis verlangen wollen.
Was kostet die erste Kopie meines MRT-Befunds?
Die erste Kopie Ihres MRT-Befunds und der Bilder kostet nichts. Das steht seit Februar 2026 ausdrücklich im Gesetz. Für jede weitere Kopie darf die Praxis einen angemessenen Betrag verlangen.
Bekomme ich meine Röntgenbilder als Datei oder nur als Ausdruck?
Sie können Ihre Röntgenbilder als Datei verlangen, denn das Recht auf Kopien umfasst ausdrücklich auch elektronische Kopien. Üblich ist eine CD, ein USB-Stick oder ein Download. Ein Ausdruck zeigt nur einen Teil der Bilder und reicht einer zweiten Praxis meist nicht.
Wie lange muss die Praxis meine Röntgen- und MRT-Bilder aufbewahren?
Die Praxis muss Ihre Behandlungsakte zehn Jahre nach Ende der Behandlung aufbewahren. Röntgenbilder von Erwachsenen hebt sie ebenfalls zehn Jahre auf, bei Kindern und Jugendlichen, bis sie 28 Jahre alt sind. In dieser Zeit können Sie jederzeit eine Kopie verlangen.
Darf eine Praxis die Herausgabe meines Befunds verweigern?
Eine Praxis darf die Herausgabe Ihres Befunds nur in Ausnahmen verweigern, wenn erhebliche Gründe Ihrer Behandlung oder erhebliche Rechte anderer dagegenstehen. Die Ablehnung muss sie begründen. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie die Begründung nicht nachvollziehen können, etwa bei Ihrer Krankenkasse oder der Unabhängigen Patientenberatung.
Liegt mein MRT-Befund automatisch in der elektronischen Patientenakte?
In der Regel ja, wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht widersprochen haben. Seit Oktober 2025 müssen Praxen Befundberichte aus MRT, CT und Röntgen in die elektronische Patientenakte stellen. Die Pflicht betrifft den schriftlichen Bericht, nicht die Bilder.
