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Radiologie in der Nähe finden, worauf Sie achten sollten

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Achten Sie bei einer Radiologie in der Nähe auf den Facharzttitel, die Ausbildung im Strahlenschutz und bei einer MRT auf die Kassengenehmigung. Der Facharzttitel lautet Radiologie oder Nuklearmedizin und steht für mindestens fünf Jahre Weiterbildung. Die Ausbildung im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Alle drei Nachweise dürfen Sie vor dem Termin erfragen.

Weiterbildung zur Fachärztin für Radiologie
60 Monate
Bundesärztekammer, (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 03.07.2026, Gebiet Radiologie, Stand 3. Juli 2026
Auffrischung der Ausbildung im Strahlenschutz
alle 5 Jahre
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, Aktualisierung der Fachkunde, Stand 31. Dezember 2018
MRT-Untersuchungen unter Anleitung für Radiologen
1.000 Untersuchungen
Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband, Vereinbarung zur Kernspintomographie, fachliche Befähigung, Stand 1. Januar 2015
Heller Wartebereich und Empfang einer radiologischen Praxis
Wartebereich und Empfang einer radiologischen Praxis, dahinter der Flur zu den Untersuchungsräumen. Bild: KI generiert.

Welchen Facharzttitel braucht eine Radiologie?

Den Titel Fachärztin oder Facharzt für Radiologie vergibt die Ärztekammer nach einer Weiterbildung von mindestens 60 Monaten, also fünf Jahren. Bis zu zwölf Monate davon dürfen in anderen Fächern stattfinden, die direkt Patienten versorgen. Radiologinnen erkennen Krankheiten mit Röntgen, CT, MRT und Ultraschall. Manche Leiden behandeln sie auch mit kleinen Eingriffen unter Bildkontrolle.

Die Nuklearmedizin ist ein eigenes Fach mit eigenem Facharzttitel und ebenfalls 60 Monaten Weiterbildung. Nuklearmedizinerinnen geben schwach radioaktive Mittel, um zu sehen, wie Organe arbeiten, und behandeln auch damit. Manche Praxen vereinen beide Fächer unter einem Dach.

Beide Facharzttitel verlangen mindestens 60 Monate Weiterbildung, die beiden Schwerpunkte in der Radiologie weitere 24 Monate.

Facharzttitel und Schwerpunkte in der Radiologie nach den Weiterbildungsregeln der Bundesärztekammer, Fassung Juli 2026.
Facharzttitel oder SchwerpunktWeiterbildungWas die Ärztin untersucht oder behandelt
Radiologiemindestens 60 MonateKrankheiten erkennen mit Röntgen, CT, MRT und Ultraschall, kleine Eingriffe unter Bildkontrolle
Nuklearmedizinmindestens 60 MonateUntersuchung und Behandlung mit schwach radioaktiven Mitteln
Schwerpunkt Kinder- und Jugendradiologie24 Monate zusätzlich nach dem FacharztUntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
Schwerpunkt Neuroradiologie24 Monate zusätzlich nach dem FacharztGehirn, Rückenmark, Wirbelsäule und Nerven

Wer entscheidet, ob Sie geröntgt werden?

Vor jedem Röntgenbild, jeder CT und jeder Untersuchung mit schwach radioaktiven Mitteln entscheidet eine Ärztin, ob die Aufnahme nötig ist. Diese Ärztin braucht eine eigene Ausbildung im Strahlenschutz. Sie prüft, ob der Nutzen für Sie größer ist als das Risiko durch die Strahlung. Fehlt diese Entscheidung, darf die Praxis Sie nicht röntgen, auch wenn Sie es ausdrücklich wünschen.

Die Ausbildung im Strahlenschutz gilt nicht für immer. Die Ärztin muss sie mindestens alle fünf Jahre in einem anerkannten Kurs oder einer anerkannten Fortbildung auffrischen. In der Regel muss die Ärztin Sie außerdem vor Ort persönlich untersuchen können, bevor sie die Aufnahme freigibt.

Bei MRT und Ultraschall entfällt diese Prüfung, weil beide ohne Röntgenstrahlung arbeiten. Wie viel Strahlung die einzelnen Untersuchungen bringen, zeigen die Vergleichswerte für Röntgenstrahlung.

Die Kasse schreibt keine Tesla-Zahl vor

Die MRT, die Magnetresonanztomographie, macht Schichtbilder mit einem starken Magnetfeld und kommt ohne Röntgenstrahlung aus. Die Stärke des Magnetfelds wird in Tesla angegeben, zum Beispiel 1,5 oder 3 Tesla.

Die Regeln, nach denen die gesetzlichen Krankenkassen eine MRT bezahlen, schreiben keine Tesla-Zahl vor. Sie verlangen aber für jede Körperregion passende Empfangsspulen und weitere technische Mindestwerte. Eine Werbung mit 3 Tesla sagt deshalb noch nicht, ob Gerät und Spulen zu Ihrer Frage passen.

Welche Feldstärke sinnvoll ist, hängt von der untersuchten Körperstelle und von Implantaten ab. Fragen Sie danach, wenn Sie den Termin vereinbaren. Ein offenes MRT-Gerät ist an den Seiten offen und kann bei Platzangst helfen.

Für eine MRT auf Kassenkosten braucht die Praxis außerdem eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, der Organisation der Kassenärzte in Ihrem Bundesland. Radiologinnen müssen dafür unter anderem 1.000 MRT-Untersuchungen unter Anleitung nachweisen.

6 Fragen an die Radiologie vor dem Termin

Viele Missverständnisse lassen sich schon am Telefon klären, bevor Sie den Termin festmachen.

  1. Rechnet die Praxis Ihre Untersuchung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab, und brauchen Sie dafür eine Überweisung?
  2. Welchen Facharzttitel hat die Ärztin, und gibt es einen Schwerpunkt wie Kinder- und Jugendradiologie oder Neuroradiologie?
  3. Wer entscheidet über die Aufnahme, und wer wertet die Bilder aus?
  4. Wann bekommen Sie den Befund, und können Sie ihn mit einer Ärztin besprechen? Geht er auch an die Praxis, die Sie überwiesen hat?
  5. Bekommen Sie Ihre Bilder als Datei mit? Die erste Kopie ist kostenlos.
  6. Was sollen Sie vorher sagen oder mitbringen? Dazu gehören Implantate, ein Herzschrittmacher, Erkrankungen von Nieren oder Schilddrüse, Allergien, eine mögliche Schwangerschaft und frühere Aufnahmen.

Befund und Bilder aus der Radiologie mitnehmen

Sie können verlangen, Ihre vollständige Behandlungsakte einzusehen, und Kopien bekommen, auch als Datei. Die erste Kopie ist kostenlos. Bei Röntgen, CT und Untersuchungen mit schwach radioaktiven Mitteln bekommen Sie auf Wunsch zusätzlich eine Abschrift der Aufzeichnungen zur Strahlung.

Für eine Zweitmeinung bringen Sie beides mit, den schriftlichen Befund und die Bilddatei. Dann kann eine neue Untersuchung entfallen, und jede vermiedene Wiederholung erspart Ihnen Strahlung. Am einfachsten ist es, Befund und Bilder anzufordern, sobald der Bericht fertig ist.

Die Praxis darf die Einsicht nur ablehnen, wenn erhebliche Gründe Ihrer Behandlung oder erhebliche Rechte anderer Menschen dagegenstehen. Eine Ablehnung muss sie begründen.

Passt diese Radiologie zu Ihrer Untersuchung?

Rechnet die Praxis mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab?

Ja

Wissen Sie, wann und wie Sie Befund und Bilder bekommen?

Ja

Dann steht dem Termin nichts im Weg.

Nein

Fragen Sie danach, bevor Sie den Termin vereinbaren. Die erste Kopie von Befund und Bildern ist kostenlos.

Nein

Suchen Sie eine Praxis, die mit den Kassen abrechnet, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Sonst zahlen Sie womöglich selbst für eine Leistung, die Ihnen zusteht.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine qualifizierte Radiologie in der Nähe?

Eine qualifizierte Radiologie erkennen Sie an drei Nachweisen. Die Ärztin hat den Facharzttitel für Radiologie oder Nuklearmedizin und eine Ausbildung im Strahlenschutz, die sie alle fünf Jahre auffrischt. Für eine MRT auf Kassenkosten braucht die Praxis zusätzlich eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Ist Nuklearmedizin dasselbe wie Radiologie?

Nein, Nuklearmedizin ist ein eigenes Fach mit eigenem Facharzttitel und ebenfalls 60 Monaten Weiterbildung. Nuklearmedizinerinnen untersuchen mit schwach radioaktiven Mitteln, wie Organe arbeiten, und behandeln auch damit. Manche Praxen bieten beide Fächer unter einem Dach an.

Muss ein MRT-Gerät 3 Tesla haben, damit die Krankenkasse zahlt?

Nein, die Regeln, nach denen die Krankenkassen eine MRT bezahlen, schreiben keine Tesla-Zahl vor. Sie verlangen aber passende Empfangsspulen für jede Körperregion und weitere technische Mindestwerte. Welche Feldstärke zu Ihrer Frage passt, hängt von der Körperstelle und von Implantaten ab.

Darf eine Radiologin eine gewünschte Röntgenaufnahme ablehnen?

Ja, eine Radiologin muss eine Röntgenaufnahme sogar ablehnen, wenn der Nutzen für Sie das Risiko durch die Strahlung nicht überwiegt. Diese Entscheidung trifft eine Ärztin mit Ausbildung im Strahlenschutz vor jeder Aufnahme. Ihr eigener Wunsch ersetzt diese Prüfung nicht.

Bekomme ich meine MRT-Bilder aus der Radiologie mit nach Hause?

Ja, Sie haben ein Recht auf eine Kopie Ihrer MRT-Bilder, und die erste Kopie ist kostenlos. Üblich ist eine Bilddatei auf CD oder USB-Stick oder ein Download über ein Patientenportal. Die Originale bleiben in der Praxis.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 03.07.2026, Gebiet Radiologie und Gebiet Nuklearmedizin, Bundesärztekammer,
  2. § 83 StrlSchG, Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen (rechtfertigende Indikation, Fachkunde, Teleradiologie), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 14 StrlSchG, Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen (Absatz 2: Teleradiologie), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 85 StrlSchG, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten bei der Anwendung am Menschen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 48 StrlSchV, Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 630g BGB, Einsichtnahme in die Behandlungsakte (erste Abschrift unentgeltlich), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. Kernspintomographie-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V, § 4 (fachliche Befähigung) und Anlage I (apparative Ausstattung), Stand 1. Januar 2015, Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  8. Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen (Fachgruppe und Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung), Kassenärztliche Bundesvereinigung,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.