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Wann zahlt die Krankenkasse eine Brust-MRT?

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Die Kasse zahlt eine Brust-MRT nur in wenigen Fällen. Nach brusterhaltender Operation oder Wiederaufbau der Brust zahlt sie, wenn Mammographie und Ultraschall einen Rückfallverdacht nicht klären. Sie zahlt auch, wenn Krebszellen in einem Achsel-Lymphknoten stecken und der Tumor in der Brust unsichtbar bleibt. Bei hohem erblichem Risiko zahlt sie die MRT im spezialisierten Zentrum.

Preis ohne Kassenleistung
233,15 bis 419,67 Euro
IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund, Bericht zur MRT der Brust, Stand 26. Juni 2025
Frist der Kasse für Ihren Antrag
3 Wochen
Sozialgesetzbuch, Entscheidungsfristen der Krankenkasse, Stand 22. September 2026
Risikogrenze für das Zentrumsprogramm
über 5 Prozent in 10 Jahren
Ärztliche Leitlinie zu Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Brustkrebs, Version 5.1, Stand 2026-06
Ein MRT-Gerät mit einer Auflage für die Untersuchung der Brust auf der Liege
Auf der Liege des MRT-Geräts liegt die Auflage, auf der Patientinnen bei der Brust-MRT auf dem Bauch liegen. Bild: KI generiert.

2 Fälle, in denen die Kasse die Brust-MRT zahlt

Eine MRT, die Magnetresonanztomographie, macht Bilder mit einem starken Magnetfeld statt mit Röntgenstrahlen. Bei der Brust bekommen Sie dafür in der Regel ein Kontrastmittel mit Gadolinium per Spritze. In der normalen Versorgung zahlt die Kasse die Brust-MRT nur in zwei genau beschriebenen Fällen, und beide betreffen Frauen, bei denen schon Brustkrebs festgestellt wurde.

  • Verdacht auf einen Rückfall nach einer brusterhaltenden Behandlung, also Operation oder Bestrahlung, oder nach einem Wiederaufbau der Brust. Mammographie und Ultraschall haben den Verdacht vorher nicht klären können.
  • Krebszellen in einem Lymphknoten der Achsel, wenn weder Tastuntersuchung noch Mammographie oder Ultraschall den Ausgangstumor in der Brust finden.

Brusterhaltend heißt, dass die Operation den Tumor mit etwas umliegendem Gewebe entfernt und nicht die ganze Brust. Die MRT zeigt Veränderungen oft genauer als Mammographie und Ultraschall, gerade in dichtem Gewebe.

In beiden Fällen brauchen Sie eine Überweisung und zahlen nichts dazu. Die Radiologie braucht für die Brust-MRT eine eigene Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Dafür muss die Ärztin unter Anleitung mindestens 200 solcher Untersuchungen selbst gemacht und beurteilt haben.

Bei unklarem Befund zahlt die Kasse meist nicht

Zeigen Mammographie oder Ultraschall etwas Unklares und hatten Sie bisher keinen Brustkrebs, ist die Brust-MRT keine feste Kassenleistung. Auch eine MRT vor einer Operation, die die Größe eines Tumors genauer zeigen soll, gehört nicht dazu. Ärzte kritisieren diese engen Regeln, weil die MRT gerade bei dichtem Gewebe mehr erkennt.

Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, den Ihre Ärztin medizinisch begründet. Einen festen Anspruch haben Sie nicht, die Kasse entscheidet im Einzelfall. Nach Angaben aus der Ärzteschaft lehnen die Kassen solche Anträge häufig ab.

Die Kasse muss in der Regel innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Holt sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein, hat sie 5 Wochen Zeit und muss Ihnen das mitteilen. Lässt sie die Frist ohne Begründung verstreichen, gilt der Antrag als genehmigt. Sie dürfen sich die Untersuchung dann selbst besorgen und die Kosten zurückverlangen. Lassen Sie sich vorher beraten, etwa bei der Unabhängigen Patientenberatung.

Bei erblichem Risiko zahlt die Kasse im Zentrum

Bei manchen Frauen ist das Brustkrebsrisiko vererbt und deutlich erhöht. Für sie gibt es ein Programm zur intensiven Früherkennung in den Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs. Dort gehören Brust-MRT, Ultraschall und Mammographie dazu, und die Krankenkasse zahlt über eigene Verträge mit den Zentren.

  • Frauen mit einer nachgewiesenen krankhaften Veränderung im Gen BRCA1 oder BRCA2. Veränderungen in diesen Genen erhöhen das Brustkrebsrisiko.
  • Frauen mit einer solchen Veränderung in einem anderen Risikogen, etwa PALB2, CHEK2 oder TP53.
  • Frauen zwischen 30 und 50 Jahren aus Familien, in denen ein Gentest keine Ursache gefunden hat, wenn ihr Risiko für Brustkrebs in den nächsten 10 Jahren über 5 Prozent liegt.

Am Anfang steht eine Beratung im Zentrum, bei der Fachleute aus mehreren Fächern Ihr Risiko einschätzen. Erst danach kommt ein Gentest infrage. Die Teilnahme ist freiwillig, und Ihre Daten fließen unter einem Kennzeichen statt Ihres Namens in ein Register, das den Erfolg des Programms auswertet.

Ob das Programm Todesfälle durch Brustkrebs verhindert, ist noch nicht belegt. Es findet Krebs aber oft in einem frühen Stadium, und es führt auch zu mehr falschem Alarm.

Hatte nur Ihre Mutter, Schwester oder Tochter Brustkrebs, gilt das meist als mittleres Risiko. Dafür sieht die Leitlinie eine kurative Mammographie ab 40 vor, keine MRT.

Brust-MRT als IGeL kostet 233,15 bis 419,67 Euro

Ohne einen der genannten Gründe können Sie eine Brust-MRT als IGeL selbst bezahlen. IGeL heißt individuelle Gesundheitsleistung, also eine Untersuchung auf eigene Rechnung. Nach der amtlichen Gebührenordnung kostet sie 233,15 bis 419,67 Euro. Dazu kann das Kontrastmittel kommen, und manche Praxen verlangen deutlich mehr.

Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes bewertet die Brust-MRT zur Früherkennung mit unklar, weil ausreichende Studien zu Nutzen und Schaden fehlen. Die ärztliche Leitlinie rät Frauen ohne erhöhtes Risiko von einer Brust-MRT zur Früherkennung ab. Das Kontrastmittel kann außerdem Nebenwirkungen haben, meist leichte wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Hautreaktionen an der Einstichstelle. Für Frauen zwischen 50 und 75 ohne erhöhtes Risiko ist das Mammographie-Screening die Früherkennung, die die Kasse zahlt.

Je nach Fall zahlen Sie für die Brust-MRT 0 Euro oder 233,15 bis 419,67 Euro und oft mehr.

Wer die Brust-MRT in welchem Fall bezahlt.
Ihr FallWer zahltKosten für Sie
Rückfallverdacht nach brusterhaltender Behandlung oder WiederaufbauKrankenkasse0 Euro
Krebszellen im Achsel-Lymphknoten, Tumor nicht sichtbarKrankenkasse0 Euro
Hohes erbliches Risiko, Betreuung im ZentrumKrankenkasse0 Euro
Unklarer Befund ohne bisherigen Brustkrebsnur nach genehmigtem Antrag0 Euro oder eigene Kosten
Vorsorge ohne erhöhtes RisikoSie selbst233,15 bis 419,67 Euro, oft mehr

Häufige Fragen

Zahlt die Kasse eine Brust-MRT bei einem unklaren Mammographie-Befund?

Eine Brust-MRT bei unklarem Mammographie-Befund zahlt die Kasse meist nicht, wenn Sie bisher keinen Brustkrebs hatten. Sie können einen Antrag stellen, den Ihre Ärztin medizinisch begründet. Die Kasse entscheidet dann im Einzelfall.

Was kostet eine Brust-MRT als IGeL?

Eine Brust-MRT als IGeL kostet nach der amtlichen Gebührenordnung 233,15 bis 419,67 Euro. Dazu können Kosten für das Kontrastmittel kommen. Manche Praxen verlangen deutlich mehr.

Wer bekommt eine Brust-MRT bei erblichem Brustkrebsrisiko bezahlt?

Eine Brust-MRT bei erblichem Risiko zahlt die Kasse Frauen mit einer nachgewiesenen Veränderung in BRCA1, BRCA2 oder einem anderen Risikogen. Auch Frauen zwischen 30 und 50 Jahren mit einem Risiko über 5 Prozent in 10 Jahren können teilnehmen. Die Untersuchung läuft über ein Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs.

Wie lange hat die Krankenkasse Zeit für einen Antrag auf Brust-MRT?

Die Krankenkasse hat für einen Antrag auf Brust-MRT in der Regel 3 Wochen Zeit. Holt sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein, sind es 5 Wochen. Nennt sie für eine Verspätung keinen Grund, gilt der Antrag als genehmigt.

Empfehlen Fachleute eine Brust-MRT zur Vorsorge ohne erhöhtes Risiko?

Nein, die ärztliche Leitlinie rät Frauen ohne erhöhtes Risiko von einer Brust-MRT zur Vorsorge ab. Der IGeL-Monitor bewertet den Nutzen als unklar, weil verlässliche Studien fehlen. Bei hohem erblichem Risiko gehört die MRT dagegen zur Früherkennung.

Zahlt die Kasse eine Brust-MRT nach Brustkrebs und Wiederaufbau der Brust?

Ja, nach Brustkrebs und einem Wiederaufbau der Brust zahlt die Kasse eine Brust-MRT, wenn ein Rückfall vermutet wird. Voraussetzung ist, dass Mammographie und Ultraschall den Verdacht nicht klären. Sie brauchen dafür eine Überweisung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Version 5.1, Empfehlungen 3.23 und 3.35 (Kontrastmittel-MRT und intensivierte Früherkennung), Leitlinienprogramm Onkologie (AWMF-Register-Nr. 032-045OL),
  2. Fokussierte MRT: Eng gefasster Katalog, Deutsches Ärzteblatt, Ausgabe 12/2020,
  3. MRT der Mamma: Genehmigungsvoraussetzungen und EBM-Ziffer 34431, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt,
  4. EBM-Ziffer 34431: MRT-Untersuchung der weiblichen Brustdrüse, diego.one (EBM-Leistungskatalog),
  5. § 13 Absatz 3a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Entscheidungsfristen der Krankenkasse und Genehmigungsfiktion, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Bundessozialgericht, Urteil vom 26.05.2020, B 1 KR 9/18 R: Genehmigungsfiktion nach § 13 Absatz 3a SGB V begründet nur einen Kostenerstattungs-, keinen Sachleistungsanspruch, Bundessozialgericht,
  7. § 140a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Besondere Versorgung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Das Konsortium: Zentren, Aufgaben und Angebot, Deutsches Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (Uniklinik Köln),
  9. MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung: Nutzen und Schaden, IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.