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Was ist eine Tomosynthese der Brust?

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Die Tomosynthese der Brust ist eine Mammographie, die viele dünne Schichtbilder statt eines flachen Bildes erzeugt. Fachleute nennen sie auch 3D-Mammographie. Sie findet mehr Krebs, vor allem in dichtem Brustgewebe. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt sie nicht. Zur Vorsorge ist sie bisher nicht zugelassen, Praxen setzen sie vor allem ein, um auffällige Befunde zu klären.

Mehr Krebsfälle bei sehr dichter Brust
5,8 je 1.000 Frauen
Ärztliche Leitlinie zu Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Brustkrebs, Version 5.1, Stand 2026-06
Richtwert Strahlendosis je Aufnahme
2,5 Milligray
Bundesamt für Strahlenschutz, diagnostische Referenzwerte für Röntgenuntersuchungen, Stand 17. November 2022
Ein modernes Mammographie-Gerät mit schwenkbarem Röntgenarm
Ein Mammographie-Gerät, dessen Röntgenarm sich für Schichtaufnahmen schwenken lässt. Bild: KI generiert.

So entstehen die Schichtbilder der Tomosynthese

Bei einer normalen Mammographie entsteht aus jeder Richtung ein flaches Röntgenbild. Darauf liegen alle Gewebeschichten der Brust übereinander. Ein kleiner Tumor kann sich dahinter verstecken, und Überlagerungen können wie eine Auffälligkeit aussehen.

Bei der Tomosynthese schwenkt die Röntgenröhre in einem Bogen über die Brust. Sie macht dabei je nach Gerät 9 bis 25, teils bis 50 Aufnahmen. Ein Computer errechnet daraus dünne Schichtbilder, und die Ärztin kann die Brust Schicht für Schicht ansehen. Aus denselben Daten entsteht zusätzlich ein flaches Übersichtsbild, das keine weitere Strahlung kostet und sich mit früheren Mammographien vergleichen lässt.

Für die Ärztin bedeutet die Tomosynthese mehr Arbeit, weil sie viele Schichten statt weniger Einzelbilder auswertet. Deshalb ist die Untersuchung auch teurer als eine normale Mammographie.

Wie viel mehr Krebs die Tomosynthese findet

Studien mit rund 2 Millionen Frauen zeigen, dass die Tomosynthese im Screening 2 bis 2,5 Krebsfälle mehr je 1.000 Frauen findet als die normale Mammographie. Dabei müssen nicht mehr Frauen zu weiteren Untersuchungen, eher weniger.

Die bisher größte Vergleichsstudie dazu lief im deutschen Screening-Programm und heißt TOSYMA. Sie fand im Schnitt 2,3 zusätzliche Krebsfälle je 1.000 Frauen. Bei sehr dichter Brust waren es 5,8 je 1.000 Frauen.

Mehr gefundene Tumoren heißt aber nicht automatisch, dass weniger Frauen an Brustkrebs sterben. Dazu fehlen noch Daten. Offen ist auch, wie oft die Tomosynthese Tumoren findet, die nie Beschwerden gemacht hätten. Fachleute nennen das Überdiagnose.

Tomosynthese bringt etwas mehr Strahlung je Aufnahme

Je Aufnahmerichtung braucht die Tomosynthese gleich viel oder etwas mehr Strahlung als eine normale Mammographie. Das Bundesamt für Strahlenschutz legt dafür Richtwerte fest, an denen sich Praxen orientieren müssen. Milligray ist dabei das Maß für die Strahlendosis, die im Brustgewebe ankommt. Nach der ärztlichen Leitlinie bleibt die Dosis innerhalb der Vorgaben des Strahlenschutzes für die Mammographie.

Je Aufnahme liegt der Richtwert bei 2,5 Milligray für die Tomosynthese und bei 2,0 Milligray für die Mammographie. Dafür findet die Tomosynthese im Schnitt 2,3 Krebsfälle mehr je 1.000 Frauen.

Tomosynthese und normale Mammographie im Vergleich.
MerkmalTomosyntheseNormale Mammographie
Bildviele dünne Schichtbilder und ein errechnetes Übersichtsbildein flaches Bild je Aufnahmerichtung
Richtwert Strahlendosis je Aufnahme2,5 Milligray2,0 Milligray
Gefundene Krebsfälle2,3 mehr je 1.000 FrauenVergleichswert
Im Screeningnicht erlaubtStandard für Frauen von 50 bis 75 Jahren
Kasse zahltneinja, im Screening und bei medizinischem Grund

Warum die Kasse die Tomosynthese nicht zahlt

Eine neue Untersuchungsmethode darf die Kasse erst bezahlen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss sie zugelassen hat. Das ist das Gremium aus Ärzten und Krankenkassen, das festlegt, was die Kasse zahlt. Für die Tomosynthese hat das Gremium das bisher nicht getan.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat 2019 entschieden, dass die Tomosynthese deshalb keine Kassenleistung ist. Das gilt auch, wenn sie einen unklaren Befund klären soll. Sie können zwar einen Antrag bei Ihrer Kasse stellen, einen Anspruch haben Sie aber nicht.

Zur Vorsorge ist die Tomosynthese nicht erlaubt

Zur Früherkennung ohne Beschwerden ist die Tomosynthese in Deutschland bisher nicht zugelassen. Das gilt im Screening-Programm und auch außerhalb davon. Sie können sie deshalb nicht als Vorsorge auf eigene Rechnung buchen. Zur Früherkennung bleibt das Mammographie-Screening ab 50.

Praxen setzen die Tomosynthese vor allem ein, um auffällige Befunde zu klären. Dann machen sie zum Beispiel aus einer Richtung eine Tomosynthese und aus der anderen eine normale Mammographie. Die Mammographie zahlt bei einem medizinischen Grund die Kasse, die Tomosynthese nicht.

Bietet Ihnen die Praxis die Tomosynthese zusätzlich an, zahlen Sie diesen Teil selbst. Die Praxis rechnet ihn nach der amtlichen Gebührenordnung wie eine Schichtaufnahme ab. Sie muss Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorher in Textform nennen, also auf Papier oder per E-Mail. Fragen Sie auch, ob der Preis die normale Mammographie schon enthält.

Wann kommt die Tomosynthese ins Screening?

Die ärztliche Leitlinie empfiehlt, die Tomosynthese möglichst bald ins Screening aufzunehmen. Beginnen soll sie bei Frauen mit sehr dichter Brust, und die Ergebnisse sollen streng kontrolliert werden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Von der Studie zur Tomosynthese im Screening
  1. Studien liegen vor

    Große Studien, darunter TOSYMA im deutschen Screening, zeigen mehr gefundene Krebsfälle.

  2. Die Leitlinie empfiehlt den Einsatz

    Die ärztliche Leitlinie rät, mit Frauen mit sehr dichter Brust zu beginnen.

  3. Das Bundesamt prüft

    Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft seit 2024 ausführlich, ob der Nutzen die Risiken überwiegt.

  4. Das Strahlenschutzrecht muss sie erlauben

    Erst nach dieser Prüfung kann das Strahlenschutzrecht die Tomosynthese im Screening erlauben.

  5. Das Gremium entscheidet über die Kasse

    Zuletzt müsste der Gemeinsame Bundesausschuss die Regeln für das Screening ändern.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Tomosynthese der Brust?

Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Tomosynthese der Brust nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der festlegt, was die Kasse zahlt, hat die Methode nicht zugelassen. Ein Landessozialgericht hat 2019 bestätigt, dass die Kasse sie deshalb nicht bezahlen darf.

Was ist der Unterschied zwischen Tomosynthese und Mammographie?

Die Tomosynthese erzeugt viele dünne Schichtbilder der Brust, die normale Mammographie ein flaches Bild je Aufnahmerichtung. Auf dem flachen Bild überlagern sich die Gewebeschichten. Die Schichtbilder trennen sie und zeigen Veränderungen deutlicher.

Kann ich eine Tomosynthese zur Brustkrebs-Vorsorge selbst bezahlen?

Nein, zur Vorsorge ohne Beschwerden ist die Tomosynthese in Deutschland nicht zugelassen, auch nicht gegen eigene Bezahlung. Das gilt im Screening-Programm und außerhalb davon. Praxen setzen sie ein, um auffällige Befunde zu klären.

Findet die Tomosynthese mehr Brustkrebs als die Mammographie?

Ja, die Tomosynthese findet im Schnitt 2,3 Krebsfälle mehr je 1.000 untersuchte Frauen, bei sehr dichter Brust 5,8 mehr. Das zeigt eine große Studie im deutschen Screening-Programm. Ob dadurch weniger Frauen an Brustkrebs sterben, ist noch nicht belegt.

Bekommt man bei der Tomosynthese mehr Strahlung ab als bei der Mammographie?

Ja, die Tomosynthese bringt je Aufnahme etwas mehr Strahlung als eine Mammographie. Der Richtwert liegt bei 2,5 statt 2,0 Milligray, dem Maß für die Strahlendosis im Brustgewebe. Das zusätzlich errechnete Übersichtsbild kostet keine weitere Strahlung.

Wann wird die Tomosynthese Teil des Mammographie-Screenings?

Einen Termin für die Tomosynthese im Mammographie-Screening gibt es noch nicht. Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft die Methode seit 2024. Danach müssten das Strahlenschutzrecht und die Regeln der Krankenkassen geändert werden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Version 5.1, Empfehlungen 3.20 und 3.21 (Tomosynthese), Leitlinienprogramm Onkologie (AWMF-Register-Nr. 032-045OL),
  2. Rechtsreport: Krankenkassen dürfen Tomosynthese nicht erstatten (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.03.2019, L 11 KA 36/17, nicht rechtskräftig), Deutsches Ärzteblatt,
  3. § 135 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch: Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. GOÄ-Ratgeber: Zur Abrechnung der Tomosynthese (Analogziffer 5290 GOÄ), Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt 26/2021,
  5. § 2 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Abweichende Vereinbarung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte vom 17. November 2022, Tabelle 2 (mammographische Untersuchungen und Tomosynthese), Bundesamt für Strahlenschutz,
  7. § 630c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Wirtschaftliche Informationspflicht bei Selbstzahlerleistungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Vorprüfungen von Früherkennungsuntersuchungen: Tomosynthese zur Brustkrebsfrüherkennung, ausführliche Bewertung begonnen 2024, Bundesamt für Strahlenschutz,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.